HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT, PRÜFUNGSRECHT, HOCHSCHULRECHT UND BEAMTENRECHT

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.

Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.

Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.

Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht

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  • Rechtsgebiet Studienplatzklagen

    Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.

  • Rechtsgebiet Prüfungsrecht

    Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.

  • Rechtsgebiet Examensanfechtung

    Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.

  • Rechtsgebiet Hochschulrecht

    Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.

  • Rechtsgebiet Vertretung von Hochschulen

    Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.

  • Rechtsgebiet Schulrecht

    Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.

  • Rechtsgebiet Beamtenrecht

    Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.

  • Rechtsgebiet Kindergartenrecht

    Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten

Exmatrikulation an Uni Hamburg aufgehoben
4 | 2024 - #Hochschulrecht #Exmatrikulation #Uni Hamburg #Widerspruchsbescheid #Hochschulrecht

Unser Mandant wurde von der Uni Hamburg wegen einer nicht Betreibung seines Studiums der Psychologie exmatrikuliert. Wir konnten im Widerspruchsverfahren erfolgreich persönliche Härtegründe vortragen und Verfahrensfehler aufzeigen. Die Universität ermöglicht unsere Mandantin nunmehr eine Fortsetzung des Studiums.

Abschlussprüfung Altenpfleger, Erfolg im Widerspruch!
4 | 2024 - #Prüfungsrecht #Abschlussprüfung Altenpfleger #Pflegeexamen #Berlin

Unser Mandant hatte die Abschlussprüfung zum Altenpfleger in Berlin endgültig nicht bestanden. Obwohl der mündliche und schriftliche Teil erfolgreich absolviert wurden konnte unser Mandant den mündlichen Teil dreimal nicht erfolgreich bestehen. In dem geführten Widerspruchsverfahren konnten wir nachweisen, dass eine der am Fachausschuss beteiligten Prüferinnen nicht die Voraussetzungen zur Berufung in den Fachausschuss erfüllte. Die insofern „ungeeigneter“ Prüferinnen führte zu einem Verfahrensfehler. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und unser Mandant erhält eine weitere Prüfungschance.

#Prüfungsrecht #Anerkennung #Prüfung - 3 | 2024

Anerkennung einer Prüfungsleistung


Unser Mandant studiert an der Internationalen Hochschule IU. Dies Hochschule hatte sich geweigert ein Modul anzuerkenenen. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und im Einzelnen dargelegt, dass die beiden Module keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Schließlich hat die IU einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. 

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
3 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren #Rechtswissenschaft

Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin! Überdenkungsverfahren erfolgreich!


Unsere Mandantin hatte im Jahre 2023 das erste juristische Staatsexamen bzw. die  staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr eine bestanden Klausur. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren übernommen und das Überdenkungsverfahren begründet. Bei der Klausur ZR3 kam es zu einer Höherbewertung von 3 auf nunmehr 5 Punkte. Diese erfreuliche Anhebung führt dazu, dass unsere Mandantin nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg!  

#Prüfungsrecht #GeprüfterBetriebswirt #Sachsen #Handwerkskammer #Verwaltungsgericht #Fortbildungsprüfung - 3 | 2024

Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt


Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig konnten wir eine Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt retten. Unser Mandant hatte die Projektarbeit der Fortbildungsprüfung wiederholt nicht bestanden. Wir haben im Klageverfahren mehrere Verfahrensfehler vortgetragen. Diese betrafen die Festlegung des Themenvorschlages ebenso wie die Befangenheit der Prüfer. Die Handwerkskammer hat den ursprünglichen Bescheid aufgehoben und uns damit Recht gegeben. Das Klageverfahren ist gewonnen und die Prüfung gerettet.  

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
2 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Klageverfahren #Vergleich #Neubewertung

Neubewertung der Klausuren nach Vergleich!


Hinsichtlich des Zweiten Staatsexamens hatte unser Mandant in Berlin den Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Rahmenbedingungen des Wiederholungsversuchs waren von zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen bestimmt. Es konnten somit noch nicht einmal die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten in den Aufsichtsarbeiten erreicht werden. Unser Ziel ist es einen weiteren Prüfungsversuch, einen sogenannten Gnadenversuch, zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen muss wenigstens die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten erreicht werden. Im Klageverfahren konnten wir hinsichtlich mehrerer Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler nachweisen. Das Klageverfahren wurde durch einen Vergleich beendet und 3 Aufsichtsarbeiten werden nun durch neue Prüfer neu bewertet. Dies wird wahrscheinlich zum Erreichen der Durchschnittsnote von 3,0 Punkten führen. Das Ziel eines weiteren Prüfungsversuchs wäre damit erreicht.

#Examensanfechtung #Jura #Examen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Überdenkungsverfahren - 2 | 2024

Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


Unser Mandant hatte in Berlin die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte er einen weiteren Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahrens durchgeführt. Hinsichtlich der Aufsichtsarbeit im Strafrecht (S II) wurden zahlreiche substantiierte Einwendungen gegen die Bewertungen erhoben. Der Zweitprüfer hat seine Bewertung um 2 Punkte angehoben. Damit verbesserte sich auch die Gesamtbewertung und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein professionell geführtes Überdenkungsverfahrens kann somit zum Erfolg führen.

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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