Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.
Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.
Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.
Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht
Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.
Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.
Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.
Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.
Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.
Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.
Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.
Unser Mandant hatte die Modulprüfung „Grundlagen Stadtbauwesen“ im Studiengang Bauingenieurwesen endgültig nicht bestanden. Der Aufbau und die Struktur der Prüfungsleistung sind mit den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht in Einklang zu bringen. So besteht die Modulprüfung aus 3 Einzelprüfungen die jeweils gesondert bewertet werden und auch getrennt wiederholt werden können. Dies ist mit der Vorgabe in § 16 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen nicht in Einklang zu bringen (https://www.fh-potsdam.de/studium-weiterbildung/studiengaenge/bauingenieurwesen-beng). Es besteht somit ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt, da sich keine normative Grundlage für die Aufteilung in Teilprüfungen, die getrennte Wiederholbarkeit, und den Einsatz unterschiedlicher Prüfer findet. Auch wurde die Modulprüfung fehlerhaft als Gruppenprüfung durchgeführt. Der Fehler ergibt sich insbesondere daraus, dass einzelne Beiträge der Prüflinge nicht gesondert abgegrenzt und damit erkennbar waren. Bei Durchführung einer Gruppenprüfung müssen die einzelnen Prüfungsleistungen gesondert bewertbar sein. Schließlich ergab sich auch ein Verstoß gegen das Zweitprüferprinzip. Die Bewertung erfolgte fehlerhaft durch lediglich einen Prüfer. Dem Widerspruch wurde somit stattgegeben und das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben.
Erfolg im Widerspruchsverfahren bezüglich der Meisterprüfung Teil III im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk vor der Handwerkskammer Hannover (https://www.hwk-hannover.de/artikel/meisterpruefung-23,0,269.html). Unser Mandant hatte die Prüfung bisher noch nicht erfolgreich bewältigen können. Wir haben bei den schriftlichen Prüfungen aufwendig das Überdenkungsverfahren begründet und eine erneute Stellungnahme des Prüfungsausschusses erwirkt. Im Ergebnis haben die Prüfer die Bewertung um entscheidende 2 Punkte angehoben. Unser Mandant kann nunmehr eine mündliche Ergänzungsprüfung durchführen. Es erging ein Abhilfebescheid.
Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Industriemeister Fachrichtung Printmedien zunächst endgültig nicht bestanden. Das von ihm selbst durchgeführte Widerspruchsverfahren verlief erfolglos. Wir haben ihn dann vor dem Verwaltungsgericht Minden vertreten. Im Klageverfahren konnten wir vortragen, dass bei der Präsentationsprüfung und dem Fachgespräch Personen anwesend waren, die nach der Prüfungsordnung nicht anwesend sein durften. Dies wurde als erheblicher Verfahrensfehler erkannt und unserem Mandanten steht ein weiterer Prüfungsversuch zu. Die Klage ist erfolgreich.
Drei mündliche Verhandlungen an einem Tag und dreimal erfolgreich für die Mandanten: Im ersten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens in Jura. Wir konnten das Gericht von mehreren Bewertungsfehlern überzeugen und zwei Klausuren werden von neuen Prüfern neu bewertet. Im zweiten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Jura. Hier war einer der Prüfer bereits aus dem Hauptamt ausgeschieden (a.D.) und somit nicht mehr Mitglied des Prüfungsamtes. Ein erheblicher Verfahrensfehler. Diese Klausur wird ebenfalls von neuen Prüfern neu bewertet. Im Letzten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik an der TH Brandenburg. Unserer Mandantin wurde bei der Abgabe einer Projektarbeit die Verlängerung der Abgabefrist zu Unrecht verweigert. Hier darf die Prüfung neu abgelegt werden.
Im besten Fall wurden heute drei Karrieren gerettet
Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt wurde IHK Heilbronn-Franken endgültig nicht bestanden. Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler geltend gemacht. Die IHK ist unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Die Fortbildungsprüfung unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.
Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Lediglich ein Teil der mündlichen Prüfung konnte auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir vorgetragen, dass die Prüfungszeit unterschritten wurde. Die Prüfungsbehörde hat diesen Vortrag allerdings nicht ernst genommen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nunmehr mit diesem Verfahrensfehler durchdringen. Unsere Mandantin hat nun die Möglichkeit die Prüfung doch noch zu bestehen.
Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Friseurhandwerk Teil II endgültig nicht bestanden. Für ein Erfolg in den Aufsichtsarbeiten fehlten lediglich wenige Punkte. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren hat die Handwerkskammer nun ein Bestehen der Prüfung anerkannt. Mit einer strategisch geschickt Argumentation konnten wir Bewertungsfehler nachweisen. Ein schöner Erfolg, der unsere Mandantin die Ausübung des Meisterhandwerks ermöglicht.
Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!