26 Augu

Erfolgreiche Schulplatzklagen

Im Schuljahr 2022/2023 konnten wir so viele erfolgreiche Schulplatzverfahren führen wie noch nie. Wir haben insgesamt über 40 Kindern zu ihrem Wunschschulplatz verholfen. Dies gelang entweder durch einen Sieg oder einen Vergleich im Widerspruchsverfahren, oder aber im gerichtlichen Eilverfahren. Wir freuen uns über diesen Erfolg und wünschen allen Mandanten einen guten Start in das Schuljahr. 

  • Schulrecht

30 Mär

Schulplatzklagen! Bescheide werden verschickt!

Seit dem 30. März 2022 werden in Hamburg die Bescheide zur Ablehnung eines beantragten Schulplatzes verschickt. Die entsprechenden Bescheide für die weiterführenden Schulen folgen ab dem 20. April 2022. Leider sind die beliebten Schulen in Hamburg stark ausgelastet und zahlreiche Schüler erhalten zunächst nicht ihren Wunschschulplatz. 

Wir verhelfen seit vielen Jahren Hamburger Schülern zu ihrem Schulplatz und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie zunächst eine Ablehnung von ihrer Wunschschule erhalten haben, so müssen sie dieses Ergebnis nicht akzeptieren. Dieses Jahr besteht noch die Besonderheit, dass zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine die Kapazitäten weiter belasten könnten. Bisher ist noch nicht eindeutig absehbar, wie Hamburg und Berlin mit dieser neuen Situation umgehen. Streng genommen können die neu in Hamburg und Berlin eintreffenden Kinder die Anmeldefristen für das aktuelle Schuljahr nicht eingehalten haben. Es ist allerdings offensichtlich, dass Flüchtlingen auch ohne Einhaltung dieser formalen Voraussetzung ein Schulplatz angeboten werden muss. In den  Vorschulklassen haben wir bereits erste Hinweise dafür, dass der Zuzug die Kapazitäten belastet und an einzelnen Schulen zu Ablehnungsentscheidungen führen kann. Wir werden diese Entwicklung weiter aufmerksam beobachten. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass allen Kindern eine wohnortnaher Beschulung mit einem altersangemessenen Schulweg ermöglicht wird.

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2 Sept

Erfolgreicher Abschluss Schulplatzklagen in Hamburg 2021

Auch im Jahre 2021 haben wir zahlreiche Verfahren zur Erlangung eines Schulplatzes in Hamburg geführt. In diesem Jahr konnten wir überdurchschnittlich erfolgreich die Widerspruchs- und gerichtlichen Eilverfahren abschließen. Insgesamt konnten wir ca. 40 Mandanten einen Schulplatz an ihrer Wunschschule ermöglichen. Dies ist ein schöner Erfolg zur Durchsetzung der freien Schulwahl in Hamburg.

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2 Sept

Abschluss Schulplatzklagen in Berlin

Neben Hamburg konnten wir auch in Berlin zahlreichen Schülern zu ihrem Wunschschulplatz verhelfen. In Berlin konnten wir ca. 20 Widerspruchs- und gerichtliche Eilverfahren erfolgreich abschließen. Es ist ein schönes Gefühl so vielen Schülern zu ihrem gewünschten Schulplatz geholfen zu haben. Auch im nächsten Jahr stehen wir für Schulplatzklagen selbstverständlich zur Verfügung.

  • Schulrecht

8 Apri

Herr Münch im Interview mit "ntv" zur Testpflicht an Schulen

In einem Interview zur Einführung mit "ntv" hat Herr Münch eine Corona-Testpflicht für Schüler unter bestimmten Voraussetzungen als rechtmäßig dargestellt. Es kommt natürlich sehr auf die Pandemielage und Umsetzung der Testpflicht an. 

https://www.n-tv.de/politik/Duerfen-Schulen-eine-Testpflicht-einfuehren-...

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4 Febr

VG Hamburg: Befreiung von Präsenzpflicht wegen Corona

In einem gerichtlichen Eilverfahren konnten wir für unsere Mandantin eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule erreichen. Ab dem 14. Februar 2021 gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler. Unsere Mandantin wollte über diesen Zeitraum hinaus von der Präsenzpflicht befreit werden, da ihre Eltern zu einer Risikogruppe bei einer Erkrankung mit COVID-19 zählen. Wie unsere Mandantin nachweisen konnte, ist insbesondere bei ihrem Vater im Falle einer Erkrankungein schwerer Krankheitsverlauf zu erwarten. Diese Argumentation hat das Verwaltungsgericht Hamburg überzeugt und es wurde durch Beschluss festgestellt, dass unsere Mandantin zum Schutz ihrer Familie von der Präsenzpflicht im Schulunterricht befreit ist. Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Hamburg das OVG anrufen wird.

  • Schulrecht

24 Augu

Herr Münch interviewt in der Wirtschaftswoche!

Die Wirtschaftswoche hat sich mit dem sog. "Homeschooling" während der Corona-Pandemie beschäftigt und in diesem Zusammenhang Herrn Münch befragt.
Es freut uns sehr, abermals in der überregionalen Presse zitiert worden zu sein.

Der Artikel ist hier zu lesen:

https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/schulen-in-der-coronakrise-wa...

  • Schulrecht

30 Juli

Herr Hansen im Focus zur Auswirkung der Quarantäne für Lehrer.

Herr Hansen wurde von dem Nachrichtenmagazin Focus zur Auswirkung der Quarantäne für Urlaubsrückkehrer interviewt. Die Folgen der Corona-Pandemie für unsere Mandanten beschäftigt uns täglich!

https://www.focus.de/regional/hamburg/schulstart-im-norden-geldstrafen-f...

  • Schulrecht

3 Juni

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren - Nichtbestehen des Abiturs

Abitur in Schleswig -Holstein - Nach einem Täuschungsversuch im Rahmen des schriftlichen Abiturs im Fach Mathematik beschloss die Schule den Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Abiturprüfung. Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens konnten wir die Schule davon überzeugen, dass die getroffene Entscheidung unverhältnismäßig war und im Widerspruchsverfahren obsiegen. Der Abiturient darf die Prüfung fortsetzen.

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21 Apri

Erste Schulplatzverfahren in Hamburg angelaufen!

Bisher haben sich bereits über 30 Mandanten vertrauensvoll an uns gewandt um für das Schuljahr 2020/2021 den erhofften Schulplatz trotz einer Ablehnung doch noch zu erhalten. Die Anzahl der Verfahren liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres und es wird deutlich, dass die Verteilungsverfahren auch in diesem Jahr kaum besser gelaufen sein können. In den kommenden Wochen stehen wir allen Eltern für ein Widerspruchsverfahren und ein gerichtliches Eilverfahren zur Verfügung. Wir sind stolz darauf in der Vergangenheit für viele Hamburger Eltern einen Schulplatz an der Wunschschule erstritten zu haben.  Auch in diesem Jahr wollen wir an diese Erfolge anknüpfen. 

  • Schulrecht

25 Mär

Interview mit dem SPIEGEL zur Coronakrise.

In einem Interview mit dem Spiegel äußert sich Herr Münch zu der Möglichkeit aufgrund der Coronokrise das Abitur ohne Abschlußprüfung zu ermöglichen.

https://www.spiegel.de/panorama/abitur-coronavirus-so-wurde-der-abi-streit-beigelegt-a-a670b91e-e5f2-4d10-a9fa-dbbf080aed73

  • Schulrecht

12 Mär

Schulplatz 2020 "einklagen"!

Ab dem 25. März 2020 werden von der Schulbehörde in Hamburg die positiven Bescheide und die Ablehnungsbescheide für die Plätze an den Grundschulen verschickt. Die Bescheide für die weiterführenden Stadtteilschulen und Gymnasien folgen einige Tage später. Sollten Sie eine Ablehung für Ihren Wunschschulplatz erhalten, so stehen wir Ihnen gerne in einem Widerspruchsverfahren und in dem gerichtelichen Eilverfahren zur Seite. Wir haben viel Erfahrung mit der Verteilung von Schulplätzen in Hamburg und beraten Sie gerne.  

  • Schulrecht

28 Febr

Schulplatz einklagen in Hamburg!

Momentan laufen die Behördeninternen Verteilungsverfahren für die Schulplätze in Hamburg. Dabei geht es sowohl um die Einschulung, als auch um die Plätze an den weiterführenden Schulen. Wir konnten bereits zahlreichen Eltern bei den Angaben zu ihrer Wunschschulen beratend zur Seite stehen. Bereits das Ausfüllen der Anmeldebögen bietet erste Chancen für eine Optimierung. Dennoch werden vermutlich viele Eltern von der Entscheidung der Behörde enttäuscht sein. Aufgrund der erneut gestiegenen Schülerzahlen ist nicht davon auszugehen, dass alle Schüler einen Platz an der Wunschschule bekommen. Dennoch bestehen gute Chancen, diesen Platz in einem Widerspruchsverfahren bzw. in einem gerichtlichen Verfahren doch noch zu erhalten. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, dann können sie uns sofort kontaktieren. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begleiten Sie gerne bei einer möglichen Schulplatzklage.

  • Schulrecht

16 Deze

Täuschungsvorwurf an staatlicher Fachschule für Sozialpädagogik

Unserer Mandantin wurde im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vorgeworfen bei einer Aufsichtsarbeit einen Täuschungsversuch begangen zu haben. Wir haben das Widerspruchsverfahren betreut und konnten erwirken, dass die Rechtsfolge zugunsten unserer Mandantin verändert wird. Die Ausbildung ist nun nicht mehr endgültig nicht bestanden und kann abgeschlossen werden. Ein schönes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.

  • Schulrecht

29 Augu

Erfolg bei Abiturprüfung

In einem Widerspruchsverfahren gegen die Entscheidung über das Nichtbestehen einer Abiturprüfung konnten wir einen Verfahrensfehler aufdecken und eine Wiederholung der Prüfung erreichen. In dieser Wiederholungsprüfung hat unsere Mandantin das Abitur nunmehr bestanden. Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen viel Spass im Studium. 

  • Schulrecht

6 Augu

Eilverfahren in Schulplatzangelegenheiten.

In der Hamburg werden in diesen Tagen die Eilverfahren in den Schulplatzangelegenheiten entschieden. In mehreren Verfahren wurde unseren Mandanten der gewünschte Schulplatz durch das Verwaltungsgericht zugewiesen. Wir freuen uns, auch in diesem Jahr zahlreiche Schulplatzklagen erfolgreich betreut zu haben.

  • Schulrecht

25 Juli

Abiturprüfung in Hamburg

Unsere Mandantin hatte die Abiturprüfung in Hamburg nicht bestanden. Gegen diese Entscheidung haben wir Widerspruch eingelegt. Nach Sichtung der Akte ergaben sich mehrere Verfahrensfehler. So wurde die erforderliche Prüfungszeit in der mündlichen Prüfung unterschritten. Aufgrund der Verfahrensfehler kann die mündliche Prüfung nunmehr wiederholt werden. Die Mandantin hat nunmehr die Chance, die Abiturprüfung doch noch zu bestehen. 

  • Schulrecht

28 Juni

Erfolg in Schulplatzklagen

Sowohl in Hamburg, als auch in Berlin werden die anhängigen Schulplatzklagen nunmehr entschieden. Wir konnten bereits zahlreiche Schulplätze erfolgreich "erstreiten" und bleiben weiter zuversichtlich.

  • Schulrecht

4 Juni

Schulplatzklagen in Berlin und HH erfolgreich

Die Verfahren der Schulplatzklagen hinsichtlich der begehrten Wunschschulplätze in Hamburg und Berlin laufen auf "Hochtouren". Inzwischen konnten wir in beiden Städten schon zahlreiche Verfahen im Widerspruchsverfahren erfolgreich beenden. Die ersten ca. 10 von uns vertretenen Kinder haben ihren Wunschschulplatz bereits sicher. Ein schöner Erfolg noch vor den Sommerferien. 

  • Schulrecht

11 Apri

Erfolg bei Schulplatzklage in Berlin!

Gegen die Ablehnung hinsichtlich der Aufnahme an einer Grundschule in Berlin haben wir rechtzeitig Widerspruch eingelegt und diesen begründet. Bereits nach kurzer Zeit konnten wir das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von dem Bestehen des Aufnahmeanspruchs überzeugen. Es freut uns sehr, dass unser Mandant nunmehr den gewünschten Schulplatz hat. 

  • Schulrecht

9 Apri

Erste "Schulplatzklagen" in Hamburg angelaufen!

In den letzten Tagen haben wir damit begonnen, die Widerspruchsverfahren unserer Mandanten in Hamburg hinsichtlich der Einschulungen in den Wunschhulen anzustoßen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Behörde auch in diesem Jahr die Abläufe nicht optimiert hat, sondern einige Unklarheiten das Verteilungsverfahren prägen. Denken Sie unbedingt an die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Ablehnungsbescheid. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine "Schulplatzklage" zur Verfüfung. 

  • Schulrecht

10 Mär

"Schulplatzklage" rechtzeitig beginnen!

In Hamburg und Berlin ergehen demnächst die ablehnenden Bescheide hinsichtlich der Anträge auf Einschulung an den Wunschschulen. Dies betrifft sowohl die neuen Erstklässler, als auch die Schüler, die auf eine weiterführende Schule wechseln. Sobald Sie den ablehnenden Bescheid erhalten, sollten Sie sich möglichst umgehend bei uns melden. Wir haben dann die optimalen Voraussetzungen, um eine sog. "Schulplatzklage" durchzuführen. Häufig können wir uns auch ohne gerichtliches Verfahren mit der Beörde einigen. Ihr Kind hat dann, trotz des ablehnenden Bescheides, noch gute Chancen die Wunschschule besuchen zu können.  

  • Schulrecht

23 Janu

Wir unterstützen "Fridays for Future"

Die Kanzlei Hansen & Münch unterstützt die Schüler, die im Rahmen von "Fridays for Future" an Demonstrationen teilnehmen. Die Schüler verwirklichen ihre Demonstrationsfreiheit und leisten einen tollen Beitrag zur politischen Debatte. Ordnungsmaßnahmen und Zwangsgeld seitens der Schulen und Behörden können rechtlich hinterfragt und angegriffen werden. In jedem Bundesland gibt es die Möglichkeit der Beurlaubung vom Schulbesuch auf Antrag (z.B. § 4 Schulbesuchsverordnung Baden Würtemberg). Dabei wird teilweise z.B. für den Besuch "kirchlicher Veranstaltungen" regelmäßig eine Beurlaubung ermöglicht (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 SchulBesV BW). Das Demonstrationsrecht aus Art. 8 GG ist ein Grundrecht von enormer Bedeutung und mit der Religionsfreiheit durchaus ebenbürtig. Es ist somit keineswegs ausgeschlossen, dass eine Beurlaubung zur Teilnahme an einer Demonstration seitens der Behörde ermöglicht werden muss. Für die Frage, ob eine Beurlaubung erfolgen muss, spielen viele Gesichtspunkte eine Rolle. So ist es relevant, ob es sich um eine "unaufschiebbare Spontandemonstration" handelt. Auch ist entscheidend, ob das Anliegen "von allgemeiner Bedeutung und ganz besonderem Gewicht ist" und natürlich auch, "in welchem Umfang der Unterricht gestört wird". Diese Kriterien sind einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes entnommen (VG Saarlouis, Urteil vom 28.08.2000, Az.: 1 K 257/98). Wir wünschen den Schülern viel Erfolg mit ihrem klimapolitischen Anliegen und stehen für eine rechtliche Betreuung jederzeit zur Verfügung. 

  • Schulrecht

16 Nove

Abiturprüfung erfolgreich angegriffen!

Unser Mandant war mit der Durchführung und Bewertung seiner mündlichen Präsentationsprüfung in Hamburg nicht einverstanden. Wir konnten im Widerspruchsverfahren Verfahrensfehler aufzeigen und die Behörde so zum Einlenken zwingen. Bereits im Widerspruchsverfahren konnten wir so eine Wiederholung der Prüfung erreichen. Unser Mandant ist sehr leistungsstark und freut sich auf die Wiederholung der Prüfung und die Verbesserung seiner Abiturnote. 

  • Schulrecht

8 Okto

Zeugnisnote angehoben, Verbleib auf Gymnasium.

Unser Mandant musste das Gymnasium in Hamburg wegen einer Note im Fach Deutsch verlassen. Wir haben Widerspruch eingelegt und konnten in einem Überdenkungsverfahren die Anhebung der Bewertung erreichen. Die von uns vortgetragenen Verfahrensfehler haben zusätzlichen Druck aufgebaut. Unser Mandant kann nunmehr auf dem Gymnasium verbleiben und seine Schullaufbahn fortsetzen. 

  • Schulrecht

4 Juli

Erfolgreiche Vergleiche in Schulplatzverfahren.

In Hamburg betreuen wir zahlreiche Verfahren hinsichtlich der Zuweisung der Schulplätze in den ersten und fünften Klassen. Viele Mandanten haben ihren Platz an der Wunschschule nicht bekommen. Wir konnten nun bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zahlreiche Vergleiche abschließen und unseren Mandanten so zu einem Platz an der Wunschschule verhelfen.  

  • Schulrecht

23 Febr

Erfolgreich gegen Sonderpädagogischen Förderbedarf.

Bei unserer Mandantin wurde in der Grundschule zu Unrecht der Sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Lernen festgestellt. Das Verfahren zur Feststellung und Festsetzung des Förderbedarfs litt dabei an zahlreichen Fehlern.  So wurde ein Inteligenztest rechtsfehlerhaft und gegen den Elternwillen durchgeführt. Dem von uns eingelegten Widerspruch wurde schließlich stattgegeben.  

  • Schulrecht

14 Febr

Schulplätze in Hamburg stark umkämpft!

Die neuen Plätze an den Grundschulen, sowie an den weiterführenden Schulen Hamburgs werden zum Schuljahr 2018/2019 stark umkämpft sein. Dafür sprechen nicht nur die personell starken Jahrgänge, sondern insbesondere die Schließung der katholischen Schulen. Zahlreiche Schüler drängen nun zusätzlich auf die staatlichen Schulen. Eine frühe anwaltliche Beratung ist vor diesem Hintergund sicherlich sinnvoll.  

  • Schulrecht

17 Janu

Schulwahl 2018 in Hamburg, frühe Beratung lohnt!

Bald laufen in Hamburg die Fristen für die Wahl der Wunschschulen ab. Dies gilt sowohl für die Grundschulen, als auch für die weiterführenden Schulen. Bereits bei dieser Wahl sollten einige taktische Grundregeln beachtet werden. So ist es z.B. nicht immer sinnvoll drei Wünsche anzugeben, hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Melden Sie sich telefonisch, wir geben gerne Auskunft. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, so stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Gerne vertreten wir Sie vor Gericht und gegenüber der Behörde. 

  • Schulrecht

1 Nove

Schulrecht Hamburg, SFB.

Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg konnten wir einen zu Unrecht angenommenen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich "Lernen" erfolgreich angreifen. Unser Mandant wird nun in der siebten Klasse nicht mehr zieldifferenziert unterrichtet und bewertet.  Es ging hier insbesondere um eine fehlende Einbindung der Eltern in das Verfahren sowie die diskriminierende Wirkung des Förderbedarfs. 

  • Schulrecht

6 Sept

Unsere Kanzlei im Hamburger Abendblatt vom 04.09.2017

Eine von uns geführte Schulplatzklage ist von der Presse thematisiert worden. Obwohl die ELtern für Ihren Sohn den Besuch einer Stadteilschule wünschten soll dieser ein Gymnasium besuchen. Besonders problematisch ist hier die Bevorzugung eines Kindes aus Schleswig-Holstein im Verteilungsverfahren der Wunschschule. Leider waren die Eltern erst im gerichtlichen Verfahren durch uns vertreten.  

 

https://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article211806349/Kind-gegen-d...

  • Schulrecht

24 Augu

Erster gerichtlicher Erfolg 2017 in "Schulplatzklage"

In diesen Tagen bringen wir die Eilverfahren hinsichtlich der Verfahren um einen Platz an der Wunschchule auf den Weg. Bereits der erste Eilantrag in Hamburg konnte erfolgreich mit einem Vergleich beendet werden. Wir freuen uns über jede Familie, der wir zu dem Platz auf der Wunschschule verhelfen können. 

  • Schulrecht

20 Juli

Schulplatzklagen erfolgreich!

Die von uns geführten Verfahren zur Erlangung eines Wunschschulplatzes in Hamburg verlaufen überdurchschnittlich erfolgreich. Bereits vor einem gerichtlichen Verfahren konnten wir in ca. 70% der Fälle die Behörde zu der Vergabe eines Platzes an der Wunschschule bewegen. Dies gilt sowohl für Mandanten die eine Zuweisung zu einer Grundschule, als auch für Mandanten die eine Zuweisung zu einer weiterführenden Schule anstreben. Ein schöner Erfolg.  

  • Schulrecht

27 Juni

Erste Klasse: Plätze in den Wunschschulen erhalten!

In zahlreichen Schulplatzklagen in Hamburg konnten wir mit der Stadt Hamburg Vergleiche abschließen. Viele zukünftige Erstklässler werden nun auf ihre Wunschschule gehen. Freundschaften bleiben erhalten und der Schulweg wird nicht zu gefährlich sein. Wir wünschen viel Freude bei der Einschulung.  

  • Schulrecht

22 Juni

Erster Erfolg in Schulplatzklagen!

In Hamburg konnten wir bereits jetzt ein gerichtliches Eilverfahren in einer Schulplatzklage für das Schuljahr 2017/2018 für uns entscheiden. Einige Familien hatten einen falschen Wohnort angegeben. Da die Schulweglänge ein wichtiges Kriterium der Verteilung ist konnte unser Mandant in der Liste "aufrücken". Weitere Schulplatzklagen befinden sich in Bearbeitung. 

  • Schulrecht

27 Apri

Fachabi in Hamburg gerettet

Aus dem Schulrecht: Unsere Mandantin wurde nicht zur Abschlussprüfung (Fachhochschulreife) an der Höheren Handelsschule zugelassen. Die Schule meinte die Facharbeit sei nicht rechtzeitig abgegeben worden. Nachdem wir am Verwaltungsgericht Hamburg ein Eilverfahren angestrengt haben hat die Schule nun eingelenkt. Das Prüfungsverfahren kann fortgesetzt werden.

  • Schulrecht

15 Mär

Ablehnungsbescheide für das neue Schuljahr

Die Hamburger Schulen stehen kurz davor die Ablehnungsbescheide für das neue Schuljahr zu verschicken.
Sollten Sie in der 1. oder 5. Klasse nicht ihre Wunschschule bekommen haben, so helfen wir Ihnen gerne.
Wir haben viel Erfahrungen mit dem Auswahlverfahren in Hamburg.

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