17 Okto

Erfolg am VG Hannover bei zweitem Staatsexamen im Lehramt

In einem Klageverfahren im zweiten Staatsexamen im Lehram konnten wir unserem Mandanten zu einem weiteren Prüfungsversuch verhelfen. Das endgültige Nichtbestehen wurde abgewendet und ein weiterer Prüfungsversuch ermöglicht. Hintergrund: Die Prüfer in der Unterrichtspraktischen Prüfung haben sich während der Prüfung miteinander über mehrere Minuten ausgetauscht. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler.  

  • Prüfungsrecht

26 Augu

Erfolg gegen Uni Hamburg

Unsere Mandantin hatte den Bachelorstudiengang BWL wegen der Nichteinhaltung einer Modulfrist endgültig nicht bestanden. Wir konnten das Widerspruchsverfahren erfolgreich führen. Die Madantin kann ihr Studium nunmehr fortsetzen. 

  • Prüfungsrecht

24 Mai

Erfolg am VG Hamburg

Unser Mandant hatte in einem Bachelorstudiengang an der HAW sein Studium endgültig nicht bestanden. In der mündlichen Prüfung konnten wir gestern einen optimalen Vergleich erwirken. Die HAW trägt die Kosten des Verfahrens und die Prüfung kann wiederholt werden. Wir konnten mehrere Verfahrnesfehler aufdecken. So hat der Beisitzer sich fehlerhaft an der mündlichen Prüfung beteiligt, es fehlte an einer Prüferbestellung und ein Prüfer wurde fehlerhaft ausgewechselt.  

  • Prüfungsrecht

24 Mär

Zwischenprüfung Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Unser Mandant hatte die Zwischenprüfung im Diplomstudiengang an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung nicht bestanden. Im Widerspruchsverfahren konnten wir erfolgreich die fehlende Bestellung der Prüfer geltend machen. Es erging ein Abhilfebescheid und die Prüfung kann wiederholt werden.

  • Prüfungsrecht

24 Mär

Zwischenprüfung Jura Universität Göttingen

Unser Mandant studiert im Studiengang Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Durch das Nichtbestehen einer Klausur im Strafrecht drohte die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden zu sein. Wir führten das entsprechende Widerspruchsverfahren und argumentierten unter anderem mit erheblichen Verfahrensfehlern. Die Bewertung wurde nicht durch den zuständigen Prüfer durchgeführt. Das Verfahren war schließlich erfolgreich und das Studium kann fortgesetzt werden.

  • Prüfungsrecht

24 Mär

Täuschungsversuch HWI

Unser Mandant studiert im hochschulübergreifenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. In einer Modulprüfung wurde ihm zu Unrecht ein Täuschungsversuch unterstellt. Der Vorwurf bezog sich auf eine Online-Prüfung. Wir konnten den Vorwurf im Widerspruchsverfahren entkräften und es erging ein Abhilfebescheid. Unser Mandant kann sein Studium nunmehr ohne Einschränkungen fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

28 Janu

Täuschungsversuch Prüfung Pharmazeutisch-technische Assistenz

Unsere Mandantin hatte die Abschlussprüfung in der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin endgültig nicht bestanden. In der letzten Wiederholungsklausur wurde ihr ein Täuschungsvorwurf vorgeworfen. Es ging um die Verwendung von Lehrmitteln des Lehrers. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos und wir führten das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. In der mündlichen Verhandlung konnten wir erfolgreich vortragen und es kam zum Abschluss eines Vergleichs.Unserer Mandantin steht nunmehr ein weiterer Prüfungsversuch zur Verfügung.

  • Prüfungsrecht

28 Janu

Prüfung zum geprüften Küchenmeister vor IHK Nürnberg gerettet

Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung „geprüfter Küchenmeister“ vor der IHK Nürnberg für Mittelfranken endgültig nicht bestanden. Wir haben im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen und konnten nunmehr einen weiteren Prüfungsversuch erreichen. Die IHK musste zugestehen, dass die Prüfungsordnung den Maßstäben der Rechtsprechung nicht genügt und somit rechtswidrig ist. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und die Zuziehung eines Bevollmächtigten wurde für notwendig erklärt. Ein Erfolg auf ganzer Linie.

  • Prüfungsrecht

21 Deze

Erfolg gegen die HAW Hamburg vor dem VG Hamburg

Unsere Mandantin hatte eine Modulprüfung im Studiengang Public Management an der HAW Hamburg endgültig nicht bestanden. In einem Klageverfahren konnten wir die fehlerhafte Durchführung des Überdenkungsverfahrens und einen Verstoß der Prüfungsordnung gegen das Hamburger Hochschulgesetz erffolgreich vortragen. Unsere Mandantin darf die Prüfung nunmehr wiederholen. 

  • Prüfungsrecht

23 Nove

Erfolg gegen die Handwerkskammer Rheinhessen

Unser Mandant hate die Meisterprüfung für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk wiederholt nicht bestanden. In dem Widerspruchsverfahren konnten wir mehrere Fehler bei der Bestellung der Prüfer und der Durchführung des Prüfungsverfahrens nachweisen. Im Ergebnis wird die Prüfung nunmehr erneut durchgeführt und die Handwerkskammer trägt die Kosten des Verfahrens. 

  • Prüfungsrecht

29 Okto

Abschlussprüfung Heilerziehungspfleger

Unser Mandant hatte die schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger durchlaufen. Aufgrund der Bewertungen der häuslichen Arbeit hatte er die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden. Nach dem erfolglosen Widerspruchsverfahren haben wir vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geklagt. Wir konnten mehrere Verfahrensfehler vortragen und haben das Klageverfahren gewonnen. Unser Mandant darf die Ausbildung nunmehr teilweise wiederholen und eine neue Prüfung ablegen.

  • Prüfungsrecht

29 Okto

Abschlussprüfung Automobilkauffrau

Unsere Mandantin hat an der IHK Schwerin Ihre Ausbildung zur Automobilkauffrau gemacht. Leider hatte sie die Prüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben Widerspruch eingelegt und mehrere Verfahrensfehler aufgedeckt. So konnten wir beispielsweise die Rechtswidrigkeit der Prüfungsordnung ermitteln. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch stattgegeben. Nunmehr stehen unserer Mandantin noch weitere Prüfungsversuch zur Verfügung. 

  • Prüfungsrecht

7 Okto

Interview mit Alexander Münch im Spiegel zu Täuschungsvorwürfen.

Herr Münch wurde in der Zeitschrift "Der Spiegel" zu den Täuschungsvorwürfen an der Universität Duisburg-Essen befragt. Tatsächlich kann den Studenten kaum der Vorwurf einer Täuschung gemacht werden. 

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/notenmanipulation-an-der-uni-dui...

  • Prüfungsrecht

2 Sept

Täuschungsversuch Leuphana Universität Lüneburg

Unser Mandant studiert auf Lehramt an der Leuphana Universität in Lüneburg. In einer Modulprüfung wurde ihm ein Täuschungsversuch in einer Online-Klausur vorgeworfen. Die Universität behauptete eine Übereinstimmung seiner Klausur mit der eines Kommilitonen. In unserer Widerspruchsbegründung konnten wir nachweisen, dass die vermeintlichen Übereinstimmungen durch eine gemeinsame Vorbereitung und technische Besonderheiten zu begründen sind. Mit einem Abhilfebescheid wurde der Vorwurf der Täuschung zurückgenommen. Unsser Mandant kann sein Studium fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

2 Sept

Fortbildungsprüfung Geprüfte Medienfachwirtin Hamburg

Unsere Mandantin hatte die Fortbildungsprüfung „Geprüfte Medienfachwirtin“ aufgrund des Ergebnisses einer mündlichen Ergänzungsprüfung nicht bestanden. Wir haben Widerspruch eingelegt und sowohl eine Überdenkungsverfahren durchgeführt, als auch Verfahrensfehler vorgetragen. Die Handelskammer Hamburg hat sodann einen Abhilfebescheid erlassen. Der Prüfungsausschuss hat die Bewertung angehoben.

  • Prüfungsrecht

14 Juli

Täuschungsversuch Universität Greifswald

Die Universität Greifswald hat unsere Mandantin einen Täuschungsversuch vorgeworfen. Die Konsequenz war das endgültige Nichtbestehen des Studiums. Es ging dabei um auffällige Übereinstimmung in einer online Klausur. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und sowohl den Täuschungsvorwurf entkräftet, als auch mit Verfahrensfehlern argumentiert. Nunmehr konnten wir einen Vergleich schließen. Unser Mandant hat einen weiteren Prüfungsversuch und kann sein Studium fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

10 Juni

Erfolg bei Examen im Lehramt vor dem VG Berlin!

Erster Termin nach der Pandemie am VG Berlin. Erfolg bei einem Staatsexamen im Lehramt. Die unterrichtspraktischen Prüfungen können wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden. Eine Lehrerkarriere gerettet!

  • Prüfungsrecht

26 Mai

Zahnärztliche Vorprüfung Tübingen

Unsere Mandantin war im Fach Zahnersatzkunde im Rahmen der zahnärztlichen Vorprüfung an der Universität Tübingen zunächst nicht erfolgreich. Das Nichtbestehen in der Ausgangs- und Wiederholungsprüfung war allerdings auf zahlreiche Verfahrensfehler und sonstige fehlerhaften Rahmenbedingungen der Prüfung zurückzuführen.In dem von uns durchgeführten Widerspruchsverfahren hatten wir nunmehr Erfolg und unsere Mandantin wird zu einer weiteren Prüfung zugelassen. Die Ausbildung ist damit nicht mehr endgültig nicht bestanden.

  • Prüfungsrecht

10 Mai

Erfolg vor dem VG Cottbus

In einem Klageverfahren konnten wir gegen die BTU-Cottbus-Senftenberg gewinnen. Unsere Mandantin hatte Ihren Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden. Nachdem wir das Prüfungsergebnis einer Modulabschlussprüfung angegriffen haben hat sie diese nunmehr mit der Note „befriedigend“ bestanden. 

  • Prüfungsrecht

10 Mai

Erfolg gegen die Universität Passau

Unserem Mandanten wurde in einem Bachelorstudiengang in einer online-Prüfung vorgeworfen, er habe die sogenannte „Eigenständigkeitserklärung“ nicht rechtzeitig abgegeben. Mit diesem Vorwurf wurde das Nichtbestehen der Prüfung begründet. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und vollständig Recht bekommen. Die Universität Passau hat dem Widerspruch stattgegeben übernimmt auch die Kosten des Rechtsanwaltes.

  • Prüfungsrecht

15 Apri

Abhilfebescheid bei Prüfung in Gesundheits- und Krankenpflege

Unsere Mandantin hatte die staatliche Prüfung in der Gesundheits und Krankenpflege in Baden-Württemberg endgültig nicht bestanden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens konnten wir aufdecken, dass die Fachprüferinnen nicht ordnungsgemäß bestellt wurden. Diesen Verfahrensfehler musste das Regierungspräsidium anerkennen und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Das Land übernimmt die Kosten und die schriftliche Prüfung wird von neuen Fachprüferinnen erneut bewertet. Ein schöner Erfolg der unserer Mandantin mehrere Chancen zum Bestehen der Prüfung gibt

  • Prüfungsrecht

25 Mär

Erfolg bei Lehramtsexamen in NRW!

Unser Mandant hatte das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bestanden. Die Leistungen wurden allerdings teilweise noch nicht leistungsangemessen bewertet. Wir haben im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auch das Überdenkungsverfahren durchgeführt. Schließlich kamm es zu einer Anhebung der Bewertung mit einer signifikanten Notenverbesserung. 

  • Prüfungsrecht

19 Mär

Vergleich mit Handwerkskammer Rheinhessen

Unser Mandant hatte seine Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk endgültig nicht bestanden. Wir haben im Widerspruchsverfahren dann mehrere Verfahrensfehler gerügt. Als Reaktion hat die Handwerkskammer uns einen Vergleich angeboten. Nach diesem Vergleich kann unser Mandant einen erneuten Prüfungsversuch absolvieren. 

  • Prüfungsrecht

9 Febr

Anerkennung Rücktritt bei zahnärztlicher Vorprüfung Uni Tübingen

Unsere Mandantin hatte den Rücktritt von der zahnärztlichen Vorprüfung an der Universität Tübingen erklärt. Der Prüfungsausschuss hatte diesen Rücktritt nicht anerkanntUnd das endgültige Nichtbestehen der Prüfung festgestellt. Wir konnten im Widerspruchsverfahren erreichen, dass der nachträgliche Prüfungsrücktritt anerkannt werden musste. Die zahnärztliche Vorprüfung unserer Mandantin ist nun nicht mehr endgültig nicht bestanden.

  • Prüfungsrecht

28 Janu

Erfolg bei einer Meisterprüfung im Friseurhandwerk

Unsere Mandantin hatte die Meisterprüfung im Teil III des Friseurhandwerks vor der Handwerkskammer Oldenburgim letzten Wiederholungsversuch nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren durchgeführt, ein Überdenkungsverfahren angestrengt und Verfahrensfehler vorgetragen. Im Überdenkungsverfahren haben die Prüfer ihre Bewertung erheblich angehoben. Mit stattgebenden Widerspruchsbescheid wurde der Mandantin der Meistertitel verliehen. Die Kosten trägt die Handwerkskammer Oldenburg.

  • Prüfungsrecht

4 Janu

Abhilfebescheid Zweite Staatsprüfung Lehramt Bremen

Unsere Mandantin hatte die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt in Bremen endgültig nicht bestanden. Grund für das Nichtbestehen war die Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfungen. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Prüfung als Prüfungsersatzleistung statt. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens konnten wir ermitteln, dass eine Rechtsgrundlage für die Prüfungsersatzleistung noch nicht gegeben war.Das entsprechende Gesetz war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht verkündet. Mit diesem Vortrag war das Widerspruchsverfahren erfolgreich und es erging ein entsprechender Abhilfebescheid. Nunmehr kann unsere Mandantin die Prüfung erneut ablegen.

  • Prüfungsrecht

23 Nove

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht München

Unser Mandant hatte die Fachprüfung I für Verwaltungsangestellte an der Bayerischen Verwaltungsschule knapp nicht bestanden. Für eine erfolgreiche Absolvierung der Abschlussprüfung müsste von drei Klausuren lediglich die Bewertung einer einzigen um eine Notenstufe angehoben werden. Das Verwaltungsgericht München hielt nach der Klagebegründung tatsächlich eine Aufsichtsarbeit für bewertungsfehlerhaft korrigiert. Wir konnten dann einen Vergleich erwirken, auf dessen Grundlege sämtliche Klausuren durch neue Prüfer neu korrigiert werden. Dies stellt eine echte Chance für unseren Mandanten dar die Abschlussprüfung doch noch zu bestehen.

  • Prüfungsrecht

11 Nove

Abhilfebescheid bei Prüfung in Gesundheits- und Krankenpflege

Unsere Mandantin hatte die mündliche Prüfung in der staatlichen Abschlussprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege nicht bestanden. Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein hatte der Mandantin mitgeteilt, dass die Prüfung damit endgültig nicht bestanden ist. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und zahlreiche Verfahrens- und Beurteilungsfehler vorgetragen. In Reaktion auf unsere Widerspruchsbegründung erging dann ein Abhilfebescheid des Landesamtes. Die Rechtswidrigkeit der Prüfung wird zugestanden und unserer Mandantin eine weitere Wiederholungsmöglichkeit eingeräumt.

  • Prüfungsrecht

23 Okto

Erfolg in Klageverfahren gegen die Ärztekammer Niedersachsen

Erfolgreiche Klage gegen Ärztekammer Niedersachsen. Die Prüfung zur Fachwirtin-Medizinische-Versorgung erfolgte verfahrensfehlerhaft und wird aufgehoben. Bei der Beratung der Prüfungskommission war eine Person anwesend, die nicht Mitglied der Kommission war. Dies bedeutet einen erheblichen Rechtsfehler.

  • Prüfungsrecht

17 Sept

Prüfungsanfechtung gegen Uni Hamburg erfolgreich.

Unser Mandant studiert im Studiengang Bachelor Software-System-Entwicklung. Er beantragte bei der Universität Hamburg die Anerkennung eines Moduls aus einem anderen Studiengang. Mit dieser Anerkennung wäre sein Studium erfolgreich abgeschlossen. Die Universität lehnte dies ab und auch ein anschließendes Widerspruchsverfahren verlief erfolglos. In der Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg waren wir nunmehr erfolgreich und die Anerkennung wird erfolgen. Damit hat unser Mandant sein Studium erfolgreich abgeschlossen.

  • Prüfungsrecht

17 Sept

Erfolg gegen die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vor dem VG Karlsruhe

Unsere Mandantin ist Studentin des Herrn Studiengangs „Bachelor of Public Administration" und hatte in diesem Studiengang eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Wir rügten zahlreiche Beurteilungs- und Verfahrensfehler und obsiegten dann schließlich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Bescheide über das endgültige Nichtbestehen und der Widerspruchsbescheid wurden aufgehoben und unsere Mandantin bekommt einen neuen Prüfungsversuch. Sie kann ihre Ausbildung nunmehr fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

17 Sept

Erfolg bei staatlicher Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Unsere Mandantin hatte die staatliche Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege im Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Prüfung fand vor dem Landesamt für Gesundheit und soziales in Berlin statt. Wir haben zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen und unter Anderem auf die fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses und die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung Bezug genommen. Im Ergebnis konnten wir einen sehr vorteilhaften Vergleich schließen und unserer Mandantin eine Wiederholungsprüfung ermöglichen. Die Ausbildung konnte somit gerettet werden.

  • Prüfungsrecht

24 Augu

Fahrlehrerprüfung in Hamburg.

Unser Mandant ist bei dem Ausgangs- und ersten Wiederholungsversuch der Fahrlehrerprüfung nicht bestanden. Das Prüfungsverfahren war nach unserer rechtlichen Einschätzung ebenso fehlerhaft wie die Bewertung. Nachdem wir den Widerspruch begründet hatten wurde die Prüfung als "bestanden" bewertet. Ein schöner Erfolg für unseren Mandanten. Es bleibt zu hoffen, dass die Fahrlehrerprüfungen nunmehr rechtmäßig durchgeführt werden.

  • Prüfungsrecht

30 Juni

Rechtsanwalt Alexander Münch zitiert in Focus Online!

Rechtsanwalt Alexander Münch wurde heute von Focus-online interviewt. Gegenstand des Interviews war die Möglichkeit einer Abituranfechtung in Schleswig-Holstein. Offensichtlich aufgrund der besonderen Situation während der Coronakrise ist ein Großteil eines Jahrgangs an einer Schule in Elmshorn durch das Abitur gefallen. Die hohe Durchfallquote ist nur schwer zu erklären und sollte dazu führen, dass die Rechtmäßigkeit des Verfahrens überprüft wird.

https://www.focus.de/regional/hamburg/waldorfschule-in-elmshorn-halbe-kl...

  • Prüfungsrecht

23 Apri

Vergleich mit der Universität Hamburg.

Unser Mandant hatte an der Universität Hamburg im Studiengang Geowissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science sämtliche Prüfungsversuche einer Modulprüfungen erfolglos absolviert. Diese Misserfolge waren allerdings auf eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit und einige Beurteilungsfehler zurückzuführen. In längeren Verhandlungen mit der Universität ist es uns gelungen einen Vergleich abzuschließen. Unser Mandant erhält einen weiteren Prüfungsversuch und damit die Chance das Studium erfolgreich abzuschließen.

  • Prüfungsrecht

23 Apri

Verfahren gegen CAU erfolgreich.

In einem Widerspruchsverfahren gegen die Christian Albrechts Universität zu Kiel konnten wir einen Abhilfebescheid erwirken und die Rechte unseres Mandanten durchsetzen. Im Studiengang Volkswirtschaftslehre hatte unser Mandant die Regelstudienzeit überschritten und sollte exmatrikuliert werden. Eine Fristverlängerung lehnte die Universität entschieden ab. Nunmehr kann unser Mandant sein Studium fortsetzen und erfolgreich abschließen.

  • Prüfungsrecht

28 Febr

Erfolg gegen die Wilhelm Büchner Hochschule

Unser Mandant studiert an der Wilhelm Büchner Hochschule in einem Bachelorstudiengang. In einem Modul konnte er die zugehörige Modulprüfung auch in zwei Wiederholungsversuchen nicht bestehen. Wir konnten das endgültige Nichtbestehen im Widerspruchsverfahren verhindern. Wir haben sowohl Verfahrensfehler aufgedeckt, als auch ein Überdenkungsverfahren durchgeführt. Schließlich hat der Prüfer seine Bewertung angehoben. Unser Mandant hat die Modulprüfung nunmehr bestanden und kann sein Studium fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

1 Febr

Erfolg gegen die IHK Nordschwarzwald!

Unsere beiden Mandanten hatten in einer Fortbildungsprüfung vor der IHK Nordschwarzwald mehrere Handlungsbereiche noch nicht erfolgreich absolviert. In dem Widerspruchsverfahren konnten wir einen Verfahrensfehler der IHK bei der Besetzung des Prüfungsausschusses aufdecken. Sämtliche nicht bestandenen Prüfungsteile werden nun durch einen neu besetzten Prüfungsausschuss abermals bewertet. Auch die Kosten müssen unsere Mandanten nicht tragen.

  • Prüfungsrecht

1 Febr

Erfolg bei Lehramtsexamen in Hamburg!

Unsere Mandantin hatte eine unterrichtspraktische Prüfung im 2. Staatsexamen für Lehrämter an Hamburger Schulen zunächst nicht erfolgreich bestanden. In dem Widerspruchsverfahren konnten wir aufdecken, dass ein Mitglied des Prüfungsausschusses gegenüber unserer Mandantin befangen war. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung hat den Prüfungsbescheid aufgehoben und dem Widerspruch stattgegeben. Die Prüfung wird wiederholt und unsere Mandantin kann ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.

  • Prüfungsrecht

1 Febr

Erfolg gegen die Nordakademie

Unser Mandant hatte an der Nordakademie in Elmshorn in einem Masterstudiengang eine Prüfungsleistung mit einer Note abgeschlossen, die der Qualität seiner Leistung noch nicht entsprach. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig konnten wir in einem Vergleich erreichen, dass die Prüfungsleistung durch einen neuen Prüfer erneut bewertet wird.

  • Prüfungsrecht

16 Janu

Erfolg bei Lehramtsexamen in Hamburg!

Unsere Mandantin hatte die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen nicht bestanden. Damit war das 2. Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Problematisch war hier insbesondere die Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung. Im Widerspruchsverfahren ist es uns gelungen erfolgreich die Befangenheit eines Prüfers geltend zu machen. Die Prüfung kann nunmehr wiederholt und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden.

  • Prüfungsrecht

16 Deze

Täuschungsvorwurf an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik

Unserer Mandantin wurde im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vorgeworfen bei einer Aufsichtsarbeit einen Täuschungsversuch begangen zu haben. Wir haben das Widerspruchsverfahren betreut und konnten erwirken, dass die Rechtsfolge zugunsten unserer Mandantin verändert wird. Die Ausbildung ist nun nicht mehr endgültig nicht bestanden und kann abgeschlossen werden. Ein schönes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.

  • Prüfungsrecht

16 Deze

Hochschulübergreifender Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Endgültiges Nichtbestehen verhindert!

Unser Mandant hatte im hochschulübergreifenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen in Hamburg die Modulprüfung Elektrotechnik 1endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren betreut und konnten eine Abhilfeentscheidung erwirken. Die Prüfung gilt nunmehr als bestanden und unser Mandant kann das Prüfungsverfahren  und das Studium fortsetzen.

  • Prüfungsrecht

16 Okto

Erfolg bei "Krankenschwesterprüfung" vor VG Hamburg

Unsere Mandantin konnte die Wiederholungsprüfung des praktischen Teils der Prüfung zur „Gesundheits- und Krankenpflegerinnen“ zunächst nicht erfolgreich bewältigen. Auch das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. In dem anschließenden Klageverfahren konnten wir mehrere Verfahrensfehler aufdecken. So wurde die Prüfung entgegen den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht am Patienten, sondern an einer „Puppe“ durchgeführt. Das Verwaltungsgericht Hamburg folgte unserer Argumentation und gewährt der Mandantin nunmehr einen weiteren Prüfungsversuch. Ein schöner Erfolg, der unserer Mandantin voraussichtlich die Berufsausbildung rettet.

  • Prüfungsrecht

6 Sept

Zugang zu Veranstaltungen im Medizinstudium.

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hatte unsere Mandanten nicht zu Veranstaltungen und Prüfungen im Rahmen des Studiums der Humanmedizin zugelassen. Eine Anmeldung ist jedes Semester nur in einem engen Zeitfenster von wenigen Tagen möglich. Da unsere Mandanten diese Frist versäumt hatten, drohten ihnen schwere Konsequenzen für den weiteren Verlauf des Studiums. Wir legten für unsere Mandanten Widerspruch ein und konnten erreichen, dass sie im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu den Veranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden.

  • Prüfungsrecht

6 Augu

Theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins!

Unser Mandant hatte die theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins vor dem Prüfungsausschuss Lübeck nicht erfolgreich absolviert. In der Prüfung wurde ihm zu Unrecht ein Täuschungsversuch vorgeworfen. Das von uns geführte Widerspruchsverfahren konnte erfolgreich beendet werden. Nunmehr ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen ausgestellt und unser Mandant glücklich.

  • Prüfungsrecht

25 Juli

Prüfungsrecht Hochschule Offenburg

Die Hochschule Offenburg hat einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt unseres Mandanten nicht anerkannt. Folge dieser Entscheidung war das endgültige Nichtbestehen des Bachelorstudiengangs "Elektrotechnik/Informationstechnik". Gegen diese Entscheidung haben wir Widerpruch eingelegt. Die Hochschule ist unserer Argumentation gefolgt und hat den Prüfungsrücktritt doch noch anerklannt. Das Studium unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.  

  • Prüfungsrecht

16 Juli

Erfolg gegen die Frankfurt School of Finance & Management.

Unserem Mandanten wurde mitgeteilt, dass er das Studium „Master of Finance" endgültig nicht bestanden habe. Wir haben gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und ein Überdenkungsverfahren hinsichtlich einer mündlichen Ergänzungsprüfung durchgeführt. Daneben haben wir Verfahrens- und Beurteilungsfehler gerügt. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch stattgegeben und unserem Mandanten eine weitere Prüfungsmöglichkeit eingeräumt. 

  • Prüfungsrecht

28 Juni

Erfolg bei Meisterprüfung im Fotografenhandwerk

Ggegnüber der Handwerkskammer Flensburg konnten wir in einem Widerspruchsverfahren obsiegen. Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Fotografenhandwerk zunächst nicht bestanden. Nachdem wir die unrechtmäßige Bewertung aufgedeckt hatten, wurde dem Widerspruch stattgegeben. Die Prüfung ist nunmehr bestanden.

  • Prüfungsrecht

4 Juni

Erfolg gegen IHK Leipzig

In einem Widerspruchsverfahren konnten wir für unseren Mandanten einen Verfahrensfehler bezüglich der Prüfung "Geprüfter Industriemeister" erfolgreich geltend machen. Dem Widerspruch wurde durch die IHK Leipzig stattgegeben. Unser Mandant hat nun gute Chancen, den Abschluss noch zu erhelten. 

  • Prüfungsrecht

15 Mai

Erfolg gegen die Universität Hamburg

Unser Mandant studiert im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Er konnte das Modul "Formale Grundlagen der Informatik"  zunächst nicht erfolgreich absolvieren. Die Universität stellte daher das endgültige Nichtbestehen fest. Im gerichtlichen Verfahren konnten wir erfolgreich vortragen, dass die Übergangsregelung der neuen Prüfungsordnung zu der vorher geltenden alten Prüfungsordnung gegen das Hamburger Hochschulgesetz verstößt. Damit fehlte es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für eine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfung. Dem Mandanten stehen somit weitere Prüfungsversuche zu verfügung. Während des laufenden Klageverfahrens hatte der Mandant die Prüfung bereits "unter Vorbehalt" geschrieben und bestanden. Da dieser Versuch nunmehr endgültig gilt, sind sämtliche Probleme gelöst. Ein motivierender Erfolg. 

  • Prüfungsrecht

14 Mai

Erfolg gegen die Uni Hambrg

Unser Mandant studiert an der Universitätä Hamburg im Studiengang Betriebswirtschaftslehre. In der Modulprüfung "Statistik II" erhielt er einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen. In dem durch uns geführten Widerspruchsverfahren konnten wir dem Mandanten sein Studium "retten". Ein nachträglicher Prüfungsrücktritt wurde seitens der Universität anerkannt.   

  • Prüfungsrecht

17 Mär

Eilverfahren gegen die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

In einem sehr ungewöhnlichen Fall begehrte ein Studentin Zugang zu einer Wiederholungsprüfung. Sie hatte im Ausgangsversuch die Aufsichtsarbeit zwar abgegeben, auf der Arbeit aber darum gebeten, diese nicht zu werten. Der Hinweis war sehr deutlich und die Ausführungen zusätzlich "durchgestrichen". Zwar hatte sie die Prüfung bestanden, wollte aber dennoch in den Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung. Die Prüfungsordnung sieht allerdings vor, dass bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab uns Recht, es handelt sich um eine wirksame Rücktrittserklärung. Die Mandantin könnte ihre Leistungen in der Wiederholungsprüfung verbessern. 

  • Prüfungsrecht

10 Mär

Erfolg gegen die Handwerkskammer Hamburg!

Unser Mandant hatte die Meisterprüfung Maler und Lackierer nicht bestanden. Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch wurden zu schwach berwertet. Wir führten das Widerspruchsverfahren durch und deckten zahlreiche Verfahrens- und Beurteilungsfehler auf. Parallel leiteten wir ein Überdenkungsverfahren ein. Die Handwerkskammer lenkte schließlich ein und die Bewertung wurde angehoben. Unser Mandant trägt nunmehr den Meistertitel.   

  • Prüfungsrecht

5 Febr

Prüfungsanfechtung gegen Bergische Universität Wuppertal erfolgreich

Unser Mandant hatte eine Modulprüfung und damit den Studiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal endgültig nicht bestanden. Im Klageverfahren konnten wir einen Verfahrensfehler hinsichtlch der Bestellung der Prüfer erfolgreich vortragen. Die Universität muss nunmehr eine zusätzliche Prüfung anbieten und unser Mandant kann sein Studium fortsetzen. 

  • Prüfungsrecht

11 Janu

Erfolg gegen die Handelskammer Hamburg

Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Wirtschaftschaftsfachwirt" an der Handelskammer Hamburg endgültig nicht bestanden. Leider hatte er in zwei Prüfungsbereichen nicht die erforderlichen 50 Punkte errreicht. Das Widerspruchsverfahren blieb ohne anwaltliche Vertretung erfolglos. Im Klageverfahren konnten wir dann eine Anhebung der Bewertung erreichen. Nunmehr wird das Prüfungsverfahren fortgesetzt und die Prüfung kann noch bestanden werden. 

  • Prüfungsrecht

14 Deze

Verfahren gegen technische Hochschule Lübeck.

Unser Mandant studiert an der technischen Hochschule Lübeck im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Obwohl die Hochschule einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen erlassen hatte, konnten wir im Widerspruchsverfahren die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung in der entscheidenden Modulprüfung erreichen. Das Studium kann nun fortgesetzt werden.  

  • Prüfungsrecht

13 Sept

Erfolg bei staatlicher Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter

Unser Mandant hatte die staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter zunächst nicht erfolgreich absolvieren können. In dem Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen konnten wir erreichen, dass das Gesundheitsamt Düsseldorf einer Wiederholungsprüfung zustimmen musste. Unser Mandant hat somit eine gute Chance sein Berufsziel doch noch zu erreichen.

  • Prüfungsrecht

30 Mai

Abitur in Sachsen-Anhalt gerettet!

Erfolg gegen Landesschulamt Sachsen-Anhalt. In einem Widerspruchsverfahren konnten wir erfolgreich gegen das Nichtbestehen einer Abiturprüfung an einer berufsbildenden Schule in Halle (Saale) vorgehen. Es bestanden Beurteilungs- und Verfahrensfehler. Unser Mandant kann nun die entscheidende Prüfung wiederholen und hat gute Chancen, das Abitur doch noch zu bestehen.  

  • Prüfungsrecht

14 Mai

Erfolg bei Staatsexamen Lehramt!

Erfolg im Klageverfahren gegen das endgültige Nichtbestehen einer zweiten Staatsprüfung für Lehrämter in Hamburg. Die unterrichtspraktische Prüfung war verfahrensfehlerhaft und wird wiederholt. Eine schöne Nachricht für unseren Mandantn der nun doch Lehrer werden kann.

  • Prüfungsrecht

16 Apri

Erfolg gegen die IHK Schwaben

Unser Mandant konnte die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen an der IHK Schwaben wiederholt nicht erfolgreich absovieren. Im WIderspruchsverfahren konnten wir nun obsiegen und die Prüfungsleistung wird neu bewertet. Darüber hinaus muss die IHK die Kosten des Verfahrens tragen. 

  • Prüfungsrecht

23 Mär

Erfolg in Klageverfahren gegen die Universität Lüneburg

Unsere Mandantin hatte die Masterarbeit im Lehramtsstudiengang "Master of Education, Lehramt an Grund- und Hauptschulen" endgültig nicht bestanden. Wegen einer rechtswidrigen Bewertung wurde die Klage gewonnen. Nun kommt es zu einer Neubewertung mit hoffentlich gerechter und angemessener Notenvergabe. Die Kosten werden jedenfalls von der Universität getragen. 

  • Prüfungsrecht

14 Febr

Erfolg in Abituranfechtung

In Hamburg konnten wir erfolgreich eine Abiturprüfung anfechten. Weil die Schulbehörde das Überdenkungsverfahrenkungsverfahren fehlerhaft durchgeführt hat kommt es nun zu einer Wiederholung der mündlichen Prüfung. Wir wünschen unserem Mandanten vie Glück.  

  • Prüfungsrecht

11 Janu

Prüfungsanfechtung gegen TU Ilmenau erfolgreich.

Unser Mandant studierte an der TU Ilmenau im Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik und wurde mit dem "endgültigen Nichtbestehen" konfrontiert. . Die letzte Modulprüfung wurde im letzten Wiederholungsversuch von der Hochschule trotz mehrerer Verfahrens- und Beurteilungsfehler mit der Note "nicht ausreichend, 5" bewertet. Nach dem von uns geführten Widerspruchsverfahren kann der Mandant sein Studium nun fortsetzen und die Prüfung erneut ablegen. 

  • Prüfungsrecht

5 Janu

Europa-Universität Flensburg. Note angehoben.

Erfolg in einem Widerspruchsverfahren gegen die Bewertung einer Masterarbeit an der Europa-Universität Flensburg. Unser Mandant war mit der Bewertung seiner Masterarbeit im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik nicht zufrieden. Wir haben das Überdenkungsverfahren für ihn geführt und eine deutliche Anhebung der Bewertung erreicht.  

  • Prüfungsrecht

20 Nove

HSU/UniBw Hamburg - Prüfungsordnung rechtswidrig

Wir konnten ein gerichtliches Verfahren gegen die Helmut-Schmidt-Universität bzw. Universität der Bundeswehr Hamburg zugunsten unseres Mandanten beenden. Das Verwaltungsgericht Hamburg ist der Rechtsauffassung, dass die "Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge und die Master-Studiengänge an der HSU vom14. 06. 2012" rechtswidrig ist. Sämtliche Prüfungen die aufgrund dieser Prüfungsordnung abgelegt wurden sind angreifbar! 

  • Prüfungsrecht

6 Sept

Wiederholung Fachhochschulreife in Hamburg

Unserem Mandant wurde die Wiederholung der Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife von einer Hamburger Berufsschule versagt. Tatsächlich wurde hier die Prüfungsordnung falsch angewandt. Das Widerspruchsverfahren war erfolgreich und der Mandant kann die Prüfung wiederholen.   

  • Prüfungsrecht

30 Juli

Bachelorstudiengang Maschinenbau gerettet.

In einem Vergleich mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg konnten wir die Wiederholung einer bisher endgültig nicht bestandenenen Prüfung erreichen. Ein aufgedeckter Verfahrensfehler zwang die Universität zum Einlenken. 

  • Prüfungsrecht

15 Juli

Erfolg gegen Bundeswehr Uni

Unserer Mandantin wurde das endgültige Nichtbestehen des Masterstudiums Bildungs- und Erziehungswissenschaft an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg mitgeteilt. Ein Prüfungsrücktritt wurde nicht anerkannt. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und konnten den Prüfungsausschuss überzeugen: Der Rücktritt wird anerkannt und der Prüfungsversuch aufgehoben. Die Mandantin kann ihr Studium fortsetzen.   

  • Prüfungsrecht

15 Juli

Täuschungsvorwurf CAU Kiel

Unsere Mandantin studiert an der philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Wegen eines schweren Täuschungsvorwurfs in einer Hausarbeit wurde sie exmatrikuliert. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und hatten Erfolg. Das Studium kann nach der Entscheidung des Prüfungsausschusses fortgesetzt werden.  

  • Prüfungsrecht

11 Juli

Täuschungsvorwurf Hochschule Rosenheim

Unsere Mandantin studiert im Studiengang BWL an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Rosenheim. In einer Modulprüfung wurde sie mit dem Vorwurf eines Täuschungsversuchs konfrontiert. Wir konnten im Widerspruchsverfahren obsiegen. Die Modulprüfung wird nun regulär bewertet. 

  • Prüfungsrecht

16 Juni

Revierjägerprüfung gerettet!

Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg konnten wir eine Revierjägerprüfung "retten". Unser Mandant hatte die Prüfung nicht bestanden. Nach dem Abschluss eines Vergleichs kann die Prüfung nunmehr fortgesetzt werden. 

  • Prüfungsrecht

11 Juni

Prüfungsanfechtung Universität Hannover

Unser Mandant studiert im Studiengang Biologie an der Leibniz Universität Hannover. Leider wurde eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Wir konnten mit der Universität einen Vergleich aushandeln und das Studium kann nun fortgesetzt werden. 

  • Prüfungsrecht

23 Mai

Fortbildungsprüfung "Industriemeister Chemie"

Unser Mandant hatte vor der Handelskammer Hamburg die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Industriemeister Chemie" absolviert. Per Bescheid ist unserem Mandanten dann das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt worden. Aufgrund unserer Widerspruchsbegründung ist die Bewertung im Überdenkungsverfahren nunmehr angehoben worden. Das Prüfungsverfahren wird jetzt fortgesetzt. 

  • Prüfungsrecht

19 Mai

Erfolg gegen die Universität Bonn.

Unsere Mandantin hatte eine Modulprüfung im Bachelorstudiengang Biologie an der Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn nicht bestanden. Nach Aufdeckung eines Verfahrensfehlers stehen ihr jetzt wieder alle Prüfungsversuche zur Verfügung. 

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25 Apri

Universität Hamburg. Erfolg im Klageverfahren.

Unsere Mandantin studiert im Studiengang Französisch an der Universität Hamburg. Die Modulprüfung "Cours linguistique" wurde nach Auffassung der Universität endgültig nicht bestanden. Lediglich unter Vorbehalt durfte sie die Prüfung wiederholen. Wir konnten im Klageverfahren einen Fehler in der Prüfungsordnung aufdecken. Die Mandantin hat die Prüfung nun bestanden und kann ihr Studium fortsetzen.

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9 Mär

Erfolgreich gegen die Nichtzulassung einer Promotion

Vor dem Verwaltungsgericht Bayern konnten wir erfolgreich gegen die Nichtzulassung einer Promotion in Volkswirtschaftslehre vorgehen. Der Mandant wird nun sein Promotionsverfahren fortsetzen können.

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10 Febr

Seminarankündigung: Prüfungsrecht

Seminarankündigung: Am 6. Und 7. April 2017 wird Herr Rechtsanwalt Münch ein Seminar zum Prüfungsrecht abhalten. Es handelt sich um den Hamburger Hochschulrechtstag für Universitäten und Fachhochschulen zum Thema Zulassungs- und Prüfungsrecht, den der Hochschulkanzler e.V. gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dinse, Klöver und Münch veranstaltet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne die Kanzlei.

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