Examensanfechtung erfolgreich!
Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte im lediglich eine weitere bestandene Aufsichtsarbeit. Wir haben das Überdenkungsverfahren geführt und nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt. Das Gericht teilte unsere Auffassung, dass hinsichtlich einer Klausur aus dem Zivilrecht zwei erhebliche Bewertungsfehler vorlagen. Dies hätte eigentlich zu einer Neubewertung durch die gleichen Prüfer geführt. Uns ist es gelungen in einem Vergleich eine vollständige Neubewertung durch neue Prüfer zu erreichen. Jetzt bestehen sehr gut Chancen, dass das Examen doch noch bestanden werden kann.