Hochschulrecht

Hochschulrecht

Das Hochschulrecht stellt einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir widmen uns mit großer Leidenschaft allen rechtlichen Fragen rund um die Hochschule oder Fachhochschule. Dabei kennen und vertreten wir sowohl Studierende als auch Hochschulen und Fachhochschulen. Die Kenntnis um die Organisation und Arbeitsweise der Hochschulen ist entscheidend, um Mandate aus dem Hochschulrecht erfolgreich bearbeiten zu können. Studierende benötigen unsere Hilfe bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, der Anrechnung von Prüfungsleistungen, bei Schwierigkeiten im Rahmen der Promotion, oder bei der Planung ihres Bildungsweges. Für all diese Fragen sind wir kompetenter Ansprechpartner.

Erfahrung

Wir sind seit mehr als 15 Jahren nahezu ausschließlich im Bildungsrecht und Hochschulrecht tätig. Sowohl Herr Rechtsanwalt Hansen als auch Herr Rechtsanwalt Münch hatten dabei Gelegenheit namhafte Hochschulen und Fachhochschulen zu vertreten. Wir mussten uns schon oft in die Strukturen und Entscheidungsprozesse von Hochschulen hineindenken und konnten ansprechende Lösungen für unsere Mandanten entwickeln. Auf diese Erfahrung können Sie vertrauen. Selbstverständlich haben wir in dieser langen Zeit unzählige Studierende bei rechtlichen Problemen im Hochschulrecht vertreten. Wir konnten die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland durchsetzen oder einen Wechsel des Studiengangs begleiten. Studierende profitieren dabei insbesondere von unserer umfassenden Erfahrung im Umgang mit Hochschulen. Dabei ist es selbstverständlich, dass sowohl Herr Rechtsanwalt Hansen als auch Herr Rechtsanwalt Münch sich regelmäßig fortbilden. Unser großes Interesse an der akademischen Ausbildung und unsere eigenen Erfahrungen garantieren Ihnen, dass Sie stets optimal vertreten sind. Interessenkonflikte schließen wir dadurch aus, dass wir keine Verfahren annehmen, die sich gegen von uns vertretene Hochschulen richten. Vertrauen Sie unserem Engagement und unserer Erfahrung.

Anrechnung von Studienleistungen

Die Anrechnung von Studienleistungen kann für Studierende von existenzieller Bedeutung sein. Bei einem Wechsel des Studiengangs ist es entscheidend, dass möglichst viele Leistungen angerechnet werden. Dabei geht es sowohl um die positive als auch um die negative Anrechnung. Sollten Sie aufgrund einer freiwilligen Entscheidung den Studiengang wechseln, dann unterstützen wir Sie dabei, nur die Leistungen neu erbringen zu müssen, die sie nicht bereits erbracht haben. Dabei kann es auch darum gehen, ob sie in ein höheres Fachsemester in das neue Studium einsteigen können. Selbstverständlich können wir Sie auch bei einer diesbezüglichen Studienplatzklage unterstützen. Sollten Sie in Ihrem bisherigen Studiengang eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, so kann dies einen Wechsel des Studiengangs erforderlich machen. Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Unter positiver Anrechnung versteht man die Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen in einem neuen Studiengang. Dabei können Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen, ob die bestandenen Prüfungen aus dem alten Studiengang gleichwertig mit denjenigen im neuen Studiengang sind. Hier muss verhindert werden, dass Scheine unnötigerweise erneut erbracht werden müssen. Zwar haben die Universitäten hier eine gewisse Freiheit, es gilt aber rechtliche Vorgaben zu beachten. Vielen Mandanten konnten wir eine unnötige Verlängerung des Studiums ersparen.

Eine sog. negative Anrechnung wird bedeutsam, wenn einzelne Modulleistungen nicht bestanden wurden und es dann zu einem Wechsel des Studienfachs kommt. In der typischen Ausgangssituation muss ein Student wegen eines endgültig nicht bestandenen Moduls sein Studium aufgeben. Wir setzten uns dann mit der Hochschule auseinander, um einen Wechsel in ein möglichst eng verwandtes Fach zu erreichen. Im Idealfall sollte die positive Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen ermöglicht, und eine negative Anrechnung verhindert werden. Mit einer guten rechtlichen Beratung verliert somit auch das endgültige Nichtbestehen häufig seinen Schrecken.

Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen geht es nicht nur um den Bereich des Hochschulrechts, sondern auch um das Schulrecht oder das Ausbildungsrecht. Immer geht es darum, dass ein bereits erlangter Bildungsabschluss anerkannt wird. Sollten Sie einen Bildungsabschluss erlangt haben, dann stehen wir Ihnen engagiert zur Seite um eine Anerkennung zu erreichen.

Besonders relevant ist die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Haben Sie beispielsweise in Großbritannien einen Schulabschluss erlangt oder ein Hochschulstudium abgeschlossen, so ist es keineswegs selbstverständlich, dass diese Abschlüsse in Deutschland entsprechend anerkannt werden. Hierbei handelt es sich um äußerst komplexe Rechtsfragen, die insbesondere bei Abschlüssen von Bildungsinstitutionen außerhalb der Europäischen Union eine kompetente Beratung erfordern. Für den Hochschulbereich spielt dabei der „uni-assist e.V.“ eine große Rolle. Tatsächlich haben die Hochschulen ihre Entscheidungen faktisch an diesen Verein abgetreten. Für den Bereich des Schulrechts geht es um die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. Diese werden faktisch als bindend anerkannt. Wir haben schon vielen Rückkehrern aus dem Ausland dabei helfen können, dass ihre ausländischen Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland kann auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse betreffen. So hatten wir zahlreiche Fälle von Flüchtlingen oder Einwanderern aus der Russischen Föderation, dem Iran oder Syrien, die ihren bereits lange Jahre ausgeübten Beruf in Deutschland nicht ausüben durften. Dies betrifft sowohl Lehrer, als auch Ärzte und Zahnärzte. Hier werden wir Ihnen Lösungen aufzeigen und sie dabei unterstützen die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses vor Gericht durchzusetzen. Häufig gibt es in Deutschland auch Gleichwertigkeitsprüfungen um die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses zu erreichen. Diese Gleichwertigkeitsprüfungen spielen insbesondere für Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, eine große Rolle. Sollten Sie eine solche Gleichwertigkeitsprüfung nicht bestanden haben, so können wir gemeinsam eine Prüfungsanfechtung durchführen. Im Ergebnis werden wir Sie nach Kräften unterstützen, damit sie Ihren Beruf auch in Deutschland ausüben können.

Promotion / Dissertation / Habilitation

Ein bedeutender Aspekt aus dem Hochschulrecht ist die Begleitung während einer Promotion bzw. Dissertation oder Habilitation. In dieser sensiblen Phase sind gerade Doktoranten in vielfacher Hinsicht auf Unterstützung angewiesen. Wir kennen uns auch aus mit den rechtlichen Vorgaben der Promotionsordnung. Häufig bestehen Unklarheiten hinsichtlich des Prüfungsverfahrens oder der Pflichten und Kompetenzen des Doktorvaters. Die Betreuung durch den Doktorvater ist oft problematisch und wird willkürlich gehandhabt. Gerade im medizinischen Bereich besteht auch häufig das Problem, dass erbrachte Leistungen von anderen Personen veröffentlicht werden. Dies kann auch der Doktorvater sein. Wir werden Sie dabei unterstützen, dass Ihre geistige Leistung nur Ihrer eigenen Promotion zugutekommt.

Auch haben wir große Erfahrungen darin Promotionen und Dissertationen frühzeitig auf die Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu untersuchen. Gerade wegen der vielen Verfahren in jüngster Zeit sollte sichergestellt sein, dass der Doktortitel nicht wieder entzogen werden kann. Das „Damoklesschwert“ des Täuschungsvorwurfs schwebt über jeder Dissertation. Wir werden sicherstellen, dass Sie diesbezüglich keinerlei Sorgen haben müssen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei einem Täuschungsvorwurf bzw. Plagiatsvorwurf kompetent zur Seite.


Ihre Problemlöser
  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    • Mandant werden

      Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

      Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

      Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


    Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

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    Schneller Termin

    Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

    Kompetente Beratung

    Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

    Fachanwälte

    Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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