#Examensanfechtung #Examensanfechtung #Bayern #Nachprüfungsverfahren - 10 | 2023

Erfolgreiche Examensanfechtung in Bayern


Unser Mandant hatte die Staatliche Pflichtfachprüfung in Bayern nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten ihm nur wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Nachprüfungsverfahren durchgeführt und gegen die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten substantiierte Einwendungen erhoben. Wir konnten eine Anhebung der Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte erreichen. Damit ist unser Mandant nun zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann sein erstes Staatsexamen in Jura in Bayern erfolgreich absolvieren.