HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT, PRÜFUNGSRECHT, HOCHSCHULRECHT UND BEAMTENRECHT

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.

Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.

Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.

Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht

Für Echtzeitdaten einfach auf das Bild klicken
Für Echtzeitdaten einfach auf das Bild klicken
MANDANT WERDEN
Studienplatzklage
Studienplatzklage
Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
Examensanfechtung
Examensanfechtung
Hochschulrecht
Hochschulrecht
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
Hochschulen
Vertretung von Hochschulen
Schulrecht
Schulrecht
Beamtenrecht
Beamtenrecht
Kindergartenrecht
Kindergartenrecht
  • Rechtsgebiet Studienplatzklagen

    Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.

  • Rechtsgebiet Prüfungsrecht

    Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.

  • Rechtsgebiet Examensanfechtung

    Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.

  • Rechtsgebiet Hochschulrecht

    Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.

  • Rechtsgebiet Vertretung von Hochschulen

    Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.

  • Rechtsgebiet Schulrecht

    Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.

  • Rechtsgebiet Beamtenrecht

    Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.

  • Rechtsgebiet Kindergartenrecht

    Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten

Zweites Staatsexamen Jura vor dem VG Lüneburg
12 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren

Unser Mandant hat das zweite Staatsexamen mit gutem Ergebnis in Niedersachsen bestanden. Allerdings musste er die falsche Wahlpflichtklausur schreiben. Obwohl er im direkten Gespräch mit einem Vertreter des Prüfungsamtes eine Klausur aus dem Verwaltungsrecht gewählt hatte, musste er - entsprechend der Zweifelsregelung in der Prüfungsordnung - eine Aufsichtsarbeit aus dem Strafrecht ablegen. Er hat diesen Fehler gleich nach dem Erhalt der Ladung gerügt. Dennoch behauptete der Beklagte, es sei gegen die Rügepflicht verstoßen worden. Dies sah das Gericht anders. Darüber hinaus sah das Gericht in zwei Klausuren Bewertungsfehler. Da der Mandant keine neue Prüfung ablegen möchte konnten wir in zwei Klausuren eine Neubewertung erreichen. Ein schönes Ergebnis um die Fehler “schonend” zu beheben.    

Pflegeexamen in Schleswig Holstein gerettet
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Pflegeprüfung #Nichtbestehen #Verfahrensfehler

Am Institut für berufliche Bildung in Schleswig-Holstein hatte unsere Mandantin das Pflegeexamen in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren gegen das endgültige Nichtbestehen geführt. Als Verfahrensfehler haben wir vorgetragen, dass eine der Fachprüfer nicht durchgängig bei der praktischen Prüfung anwesend war. Tatsächlich müssen sämtliche Prüfer die gesamte Prüfungsleistung zur Kenntnis nehmen. Dieser Verfahrensfehler konnte von dem Institut für berufliche Bildung nicht entkräftet werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin erhält einen weiteren Prüfungsversuche. Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung von Verfahrensfragen im Prüfungsrecht.

#Examensanfechtung #Hessen #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren - 11 | 2024

Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren


Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Hessen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und bezüglich einiger Klausurergebnisse das Überdenkungsverfahren begründet. In einer Klausur haben beide Prüfer ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben. Mit dieser Korrektur sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Pflegeprüfung #Nichtbestehen #Verfahrensfehler

Pflegeexamen in Schleswig Holstein gerettet


Am Institut für berufliche Bildung in Schleswig-Holstein hatte unsere Mandantin das Pflegeexamen in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren gegen das endgültige Nichtbestehen geführt. Als Verfahrensfehler haben wir vorgetragen, dass eine der Fachprüfer nicht durchgängig bei der praktischen Prüfung anwesend war. Tatsächlich müssen sämtliche Prüfer die gesamte Prüfungsleistung zur Kenntnis nehmen. Dieser Verfahrensfehler konnte von dem Institut für berufliche Bildung nicht entkräftet werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin erhält einen weiteren Prüfungsversuche. Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung von Verfahrensfragen im Prüfungsrecht.

#Examensanfechtung #Jura #Sachsen #Zweitwiederholung #Staatsexamen - 11 | 2024

Nach Überdenkungsverfahren Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch


Unser Mandant hatte in Sachsen das zweite Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Für einen zweiten Wiederholungsversuch genügte die erzielte Durchschnittspunktzahl noch nicht. Wir haben das Widerspruchsverfahren und das Überdenkungsverfahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde durch die Prüferin um eine Notenstufe angehoben. Dadurch erhöhte sich die erzielte Durchschnittspunktzahl, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und unser Mandant wird zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.  

Examensanfechtung
Examensanfechtung
11 | 2024 - #Examensanfechtung #Justizprüfungsamt #Düsseldorf #Jura #Staatsexamen #Examensanfechtung

Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


Die Staatliche Pflichtfachprüfung unserer Mandantin wurde von dem Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf für endgültig nicht bestanden erklärt. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie noch eine weitere “bestandene” Klausur. Wir haben das Widerspruchsverfahren und die Überdenkungsverahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung um eine Notenstufe angehoben und wird nunmehr mit der Note “ausreichend” bewertet. Mit diesem Ergebnis ist unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.  

#Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegefachfrau #Pflegeprüfung #Schleswig Holstein - 11 | 2024

Pflegeexamen gerettet! Neuer Versuch in Schleswig Holstein


Unsere Mandantin hatte die staatliche Prüfung in der Pflege endgültig nicht bestanden. Die mündliche Prüfung wurde zweimal durchgeführt und nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So haben wir insbesondere gerügt, dass die Prüfungszeit nicht eingehalten wurde. Dies war nicht einfach zu erkennen, da die Prüfung aus mehreren Teilen besteht. Dieser Verfahrensfehler musste von dem Landesamt in Schleswig-Holstein anerkannt werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin bekommt eine weitere Chance. Die Kosten werden von dem Land Schleswig-Holstein übernommen.

Prüfungsrecht

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Fragen?
Kontaktieren!
contact
Close
Ruf uns an oder hinterlasse uns eine Nachricht!