Studienplatzklagen
Rechtsanwälte für Studienplatzklagen
Wir sind zu 100 % auf Studienplatzklagen für unsere Mandanten ausgerichtet.
Es ist eine bedauerliche Fehlentwicklung, dass die fehlende Anzahl von Studienplätzen Träume zerstört und Studienplatzklagen notwendig macht.
Mit Leidenschaft und Entschlossenheit setzen wir uns dafür ein, dass die Hochschule auch den von Ihnen gewünschten Wunschstudienplatz zur Verfügung stellt.
Eine Studienplatzklage ist oft die letzte Chance den Traum vom Wunschstudium zu erfüllen.
Wir betrachten es als unsere Bestimmung, unseren Mandanten die Ausbildung zu ermöglichen, die sie sich von Herzen wünschen.
Wir bieten Ihnen Beratung, Orientierung und eine ausgefeilte Strategie.
Studienplätze an deutschen Hochschulen im Verhältnis zur Anzahl der Bewerber 2019/2020
Erfahrung für Ihre Studienplatzklage
Seit über 15 Jahren sind wir konsequent auf Studienplatzklagen,
also die Verwaltungs- Widerspruchs- und Klageverfahren zur Erlangung eines Studienplatzes ausgerichtet.
Wir haben unzählige Studienplatzklagen in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie durchgeführt.
In all den Jahren haben wir eine ausgefeilte Strategie entwickelt, um gerade in diesen sehr umkämpften Studiengängen eine durchdachte Beratung für Ihre Studienplatzklagen anbieten zu können.
Wir empfehlen keinen „Rundumschlag“ gegen sämtliche Hochschulen, sondern wählen mit Ihnen gemeinsam die erfolgversprechenden Hochschulen für ihre Studienplatzklagen aus.
Wir kennen dabei jede Frist und sind stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Thema Studienplatzklagen.
Auch in den übrigen Studienfächern, wie Jura, BWL, Lehramt und Soziale Arbeit konnten wir Hunderte Studienplatzklagen durchführen.
Wir kennen die Auswahlverfahren der Hochschulen und haben in den vergangenen Jahren die neue Entwicklung im Bereich der Studienplatzklagen mitbegleitet.
Die Spezialisierung unserer Kanzlei auf Studienplatzklagen zeigt sich auch daran, dass wir eine konsequente Arbeitsteilung verfolgen.
Frau Rechtsanwältin Elena Luft bearbeitet nahezu ausschließlich den Bereich der Studienplatzklagen und konnte in den Jahren ihrer Tätigkeit eine große Expertise erlangen.
Unsere Erfahrung im Bereich der Studienplatzklagen wird Ihr Vorteil sein.
Erfolg für Ihre Studienplatzklage
Wir versprechen Ihnen nicht den Erfolg Ihrer Studienplatzklage.
Wir garantieren allerdings, dass wir alles uns mögliche unternehmen werden, um Ihnen Ihr Wunschstudium zu ermöglichen.
Wir beraten Sie individuell und führen das Verfahren einer Studienplatzklage in mehreren Schritten durch.
So werden wir die sogenannten außerkapazitären Anträge an die Hochschulen rechtzeitig und möglichst breit stellen.
Dies stellt die Grundlage einer Studienplatzklage dar.
Die richtige Auswahl der Studienorte für eine Studienplatzklage stellt dann ebenfalls eine entscheidende Grundlage für den Erfolg der Studienplatzklage dar.
In dem eigentlichen gerichtlichen Verfahren einer Studienplatzklage argumentieren wir individuell und ausführlich.
Wir gehen auf die Kapazitätsberechnungen der Hochschule ein und erbringen den Nachweis, dass Ihr Studienplatz noch zur Verfügung steht.
Sollte es zu einer Ablehnung der Studienplatzklage gekommen, so werden wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten eines Rechtsmittels besprechen.
Häufig kann in der höheren Instanz dann doch noch ein Erfolg in der Studienplatzklage erzielt werden.
Wir versprechen Ihnen keinen Erfolg, aber wir versprechen Ihnen die Erfolgschancen zu maximieren.
Die Studienplatzklage
Es ist für alle Beteiligten sehr unbefriedigend, dass immer mehr Abiturienten nicht das Studienfach ihrer Wahl belegen können.
Sowohl die Stiftung Hochschulstart als auch die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen lehnen Semester für Semester zahlreiche Bewerber ab.
Begründet werden diese Ablehnungen mit dem Hinweis darauf, dass die Bewerber nur eine hintere Rangstelle in der Bewerberliste belegen konnten.
Der Zugang zum Wunschstudium wird damit durch den sogenannten "numerus clausus", also durch die Abiturnote, beschränkt.
Selbstverständlich werden durch die Versagung des Wunschstudiums Lebensträume zerstört und hochmotivierte, potentielle Akademiker an ihrer Ausbildung gehindert.
Jedes Semester werden in Deutschland tausende junger Menschen daran gehindert, das Studium ihrer Wahl zu beginnen.
Dies macht Studienplatzklagen erforderlich. Besonders in den sog. „harten“ Studienfächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie wird ein Zugang zum Studium immer schwieriger.
In jüngerer Zeit werden immer mehr Studienplätze nach den Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen vergeben.
Dabei vergeben die Hochschulen fast alle Studienplätze nach der Abiturnote.
Diese Entwicklung führt dazu, dass die Abiturnote immer wichtiger wird. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die Bewerber mit schlechter Abiturnote.
Die Wartezeit spielte bei einer Bewerbung auf den Studienplatz kaum noch eine Rolle. Der Druck steigt nicht nur in den Studiengängen die zentral vergeben werden,
sondern auch bei solchen die nicht zentral vergeben werden. Die Universitäten erhalten immer mehr Unabhängigkeit bei der Auswahl ihrer Bewerber.
Diese neue Autonomie wird dazu benutzt, um das Aufnahmeverfahren immer weiter zu verschärfen und so die Ablehnungszahlen in die Höhe zu treiben.
Es gelingt nicht allen Bewerbern, die harten Aufnahmeverfahren erfolgreich zu durchlaufen.
Einziger Ausweg aus diesem Dilemma ist eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz durch eine Studienplatzklage.
Die Bewerbung
Ihr erster Schritt zum gewünschten Studienfach ist die zielgerichtete Bewerbung.
Dies kann als der „reguläre“ Weg zum Studienplatz bezeichnet werden. Leider ist dieser Weg nicht immer erfolgreich. Dann wird eine Studienplatzklage erforderlich.
Die Bewerbung für einen Studienplatz im Bereich Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin muss über
das Internetportal „hochschulstart.de“ der Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung), die Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, erfolgen.
Auch die Bewerbung in den meisten anderen Studienfächern erfolgt direkt über dieses Internetportal.
In nur noch wenigen Studienfächern erfolgt eine Bewerbung direkt bei der Hochschule oder Fachhochschule.
Die Fristen der Bewerbung müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Stiftung und die Universitäten und Fachhochschule informieren auf ihren Homepages über die jeweils geltenden Fristen.
Dort können Sie sich verlässlich informieren. Zum Wintersemester beginnen sämtliche Studiengänge; zum Sommersemester wesentlich weniger.
Bereits hier wird die Grundlage für eine erfolgreiche Studienplatzklage gelegt.
Wir werden gemeinsam die Auswahl treffen, an welchen Orten Sie sich bewerben.
Sollte eine Bewerbung bereits erfolgt sein, so kann natürlich auch auf dieser Basis eine erfolgreiche Studienplatzklage durchgeführt werden.
Meistens beginnen die richtigen Probleme dann mit dem ablehnenden Bescheid der Universität oder der Stiftung,
in dem mitgeteilt wird, dass Sie bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt worden sind. Hier hilft dann nur noch eine Studienplatzklage.
Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein. Es ist z.B. möglich, dass die Abiturnote nicht ausreicht, um den NC zu „knacken“.
Der NC ist die Zulassungsbeschränkung bezogen auf die Durchschnittsnote des Abiturs und der Wartesemester.
Momentan haben z.B. die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie einen NC.
Ob die Ablehnung rechtmäßig erfolgte, muss dann im Rahmen einer Studienplatzklage überprüft werden.
Die Klage
Die eigentliche Studienplatzklage ist genau genommen keine Klage, sondern ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht,
mit dem der von Ihnen gewünschte Studienplatz beantragt wird. Sie wird immer dann notwendig, wenn Ihr ursprünglicher Antrag auf einen Studienplatz abgelehnt worden ist.
Es geht bei dieser Studienplatzklage um die Überprüfung der Kapazitäten an der Hochschule. Die Studienplatzklage soll dazu führen, dass die Existenz ihres Studienplatzes nachgewiesen wird.
Allerdings setzt dieses Eilverfahren einen weiteren Antrag bei der Universität voraus.
Es muss noch ein Antrag auf eine außerkapazitäre Zulassung an der Hochschule Ihrer Wahl gestellt werden.
Dieser Antrag ist extrem wichtig. Die Auswahl der Studienorte an denen ein solcher Antrag gestellt wird ist für den Erfolg der Studienplatzklage von größter Bedeutung.
Wir werden diese Auswahl gemeinsam mit Ihnen treffen und so der Studienplatzklage zum Erfolg verhelfen.
Für diesen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bestehen sog. Ausschlussfristen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Damit ist dann auch ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und somit eine Studienplatzklage unmöglich.
Es ist daher sehr wichtig, die jeweiligen Fristen zu kennen und rechtzeitig die gewünschten Universitäten auszuwählen.
Wir kennen diese Fristen und sorgen dafür, dass Ihre Studienplatzklagen an diesen nicht scheitert.
Wurden alle Formalien und Fristen beachtet, kann in dem Verfahren der Studienplatzklage vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht werden,
dass die Universität genügend Studienplätze (Kapazitäten) hat, um auch Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen.
Um Erfolg in diesen Verfahren der Studienplatzklagen zu haben, muss in einer komplizierten Rechnung ermittelt werden,
ob die Universität bei der Angabe der möglichen Studienplätze Fehler gemacht hat.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist das Grundrecht auf freie Berufswahl aus Art. 12 GG.
Auch für diesen Eilantrag vor Gericht bestehen Ausschlussfristen.
Etwas vereinfacht gesagt, muss der Eilantrag bis spätestens zum Vorlesungsbeginn gestellt werden.
Eine verfrühte Antragsstellung kann unnötiges Anwaltshonorar und unnötige Gerichtskosten verursachen.
Eine zu knappe Antragsstellung kann dagegen die Erfolgsaussichten gefährden. Der optimale Zeitpunkt ist eine taktische Entscheidung.
Wir werden selbstverständlich auch diese Entscheidung gemeinsam treffen und somit Ihre Studienplatzklage zum Erfolg verhelfen.
Ergebnis und Verfahren
Wenn die Studienplatzklage erfolgreich war, spricht das Gericht Ihnen den begehrten Studienplatz zu.
In bestimmten Fällen kann das Gericht bei einer Studienplatzklage ein Losverfahren anordnen. Dann werden die neuen Plätze unter allen erfolgreichen „Klägern“ verlost.
Einige Gerichte wenden das Verfahren der Hochschulen erneut an. Dann werden die neuen Plätze nach den Kriterien der Hochschule verteilt.
Wenn die Studienplatzklage nicht erfolgreich war, werden gar keine weiteren Studienplätze zugesprochen.
Bei den vergebenen Studienplätzen im Wege einer Studienplatzklage handelt es sich nur um vorläufige Studienplätze,
weil sie eben nur in einem Eilverfahren vergeben wurden. Mit einem solchen können Sie zwar erst einmal studieren, es schließt sich aber ein Hauptsacheverfahren an,
in dem Sie theoretisch, den mit der Studienplatzklage gewonnenen Studienplatz, wieder verlieren können.
Wir werden Sie dabei unterstützen, den mit der Studienplatzklage erstrittenen Studienplatz nicht wieder zu verlieren.
Am Ende des Verfahrens der Studienplatzklage kann auch ein Vergleichsangebot der Universität stehen.
Dann meldet sich die Universität bei uns und bietet die Vergabe eines Studienplatzes an, wenn nur der Antrag bei Gericht zurückgenommen wird.
Die Universitäten reagieren mit einem solchen Angebot auf einen professionellen und ausführlichen Vortrag im Rahmen der Studienplatzklagen.
Dieses Ergebnis Ihrer Studienplatzklage kann durchaus zufriedenstellend sein. Wir werden die Vor- und Nachteile gemeinsam besprechen und zu dem für Sie besten Ergebnis finden.
Die Dauer der Verfahren einer Studienplatzklage sind sehr unterschiedlich,
da die Gerichte nicht einheitlich schnell arbeiten. Ein Medizinverfahren einer Studienplatzklage kann bis zu einem Jahr dauern.
Bei den sonstigen Studienfächern wird das Gericht die Studienplatzklagen schneller, meist schon im Semester der Antragsstellung, entscheiden.
Ein ganz anderes Verfahren ist notwendig, wenn Sie an einer Aufnahmeprüfung gescheitert sind.
Dann geht es inhaltlich um Prüfungsrecht und nicht um die klassische Argumentation mit der Kapazität der Universität.
Aber auch in diesem Fall stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage sind je nach gewünschtem Studiengang ganz unterschiedlich.
Grundsätzlich gilt, dass die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage umso höher sind, desto weniger „Kläger“ das gewählte Studienfach an der gewünschten Hochschule studieren wollen.
Entscheidend sind allerdings die professionelle Beratung und die Umsetzung einer erprobten Strategie.
Auch der inhaltliche Vortrag im gerichtlichen Verfahren der Studienplatzklage kann entscheidend sein.
Mit unserer Erfahrung und Expertise werden die Erfolgsaussichten Ihrer Studienplatzklage stets maximiert
In den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin gibt es in jedem Semester und an jeder Hochschule in Deutschland eine Vielzahl von Studienplatzklagen.
Völlig „normal“ sind Zahlen von 200 bis 300 Bewerbern pro Hochschule, die eine Studienplatzklage anstrengen.
Für die Studienfächer Pharmazie und Psychologie gilt dies nur eingeschränkt, hier sind die Bewerberzahlen und Studienplatzklagen geringer und damit auch die Erfolgsaussichten höher.
Außerdem kann die Zahl der Kläger hier von Hochschule zu Hochschule stark variieren. Bei den sonstigen Studienfächern sind die Erfolgsaussichten deutlich besser, schwanken aber von Studienort zu Studienort.
Der Erfolg hängt sehr stark von den richtigen taktischen Entscheidungen ab. Diese werden Sie mit unserer Hilfe richtig treffen.
Masterstudienplatzklage
Wir stehen auch bei einer Masterstudienplatzklage mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Studienplatzklagen an Ihrer Seite.
Eine Studienplatzklage ist nicht ausschließlich am Beginn des Studiums möglich. Eine Studienplatzklage ist auch dann möglich, wenn der Studienplatz für einen Masterabschluss versagt wurde.
Durch den sogenannten „Bologna-Prozess“ und die dadurch bedingte Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse in der Europäischen Union hat sich nämlich eine neue Ausgangssituation ergeben.
Früher wurde ein Studium in Deutschland mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beendet. Dies war entweder ein Diplom, ein Magister oder ein Staatsexamen.
Nach der Zulassung zum ersten Semester gab es somit keine weiteren Zulassungshürden mehr, diesen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen.
Anzahl der Bachelor- und Masterabschlüsse an Hochschulen in Deutschland in den Prüfungsjahren von 2009 bis 2021
Durch den Prozess der europäischen Einigung ist diese Situation nicht mehr aktuell.
In nahezu allen Studienfächern wurde das System der Abschlüsse auf den europaweiten Standard umgestellt.
In einem ersten Schritt muss jetzt ein sog. Bachelorabschluss erlangt werden.
Mit diesem Abschluss ist das Studium zunächst beendet und der Student hat einen ersten „berufsqualifizierenden“ Abschluss erlangt.
Wenn das Studium dann mit dem Bachelorabschluss beendet bzw. abgeschlossen wurde, muss der Student sich erneut bewerben.
Diese zweite Bewerbung bezieht sich dann auf den Masterstudiengang und soll zu einem weiterführenden Masterabschluss führen.
Erst dieser Abschluss ist mit dem früheren deutschen Diplom vergleichbar.
Ein Problem ergibt sich aber für die meisten Studenten dadurch, dass die Universitäten sehr bewusst weniger Masterstudienplätze anbieten,
als notwendig wären, um den meisten Studenten mit Bachelorabschluss die Weiterführung ihres Studiums zu ermöglichen.
Dies führt dazu, dass die Bewerbung um einen Masterstudienplatz für viele Studenten scheinbar aussichtslos ist.
Das Studium droht somit „auf halber Strecke“ zwangsweise beendet zu werden. Die Lösung kann dann eine Studienplatzklage auf einen Masterstudienplatz sein
Auch für die Studienplatzklage auf einen Masterstudienplatz ist unsere Erfahrung und unsere Strategie von großem Nutzen.
Wichtig ist insbesondere die Einhaltung von bestimmten Fristen und Formalien bei der Klageerhebung.
Eine verspätete Erhebung kann die Erfolgsaussichten gefährden.
Bei einer Studienplatzklage auf einen Masterstudienplatz ist aber auch der inhaltliche Vortrag im gerichtlichen Verfahren von größter Bedeutung.
Dieser spielt eine noch größere Rolle als bei einer Studienplatzklage zu Beginn des Studiums.
Zusätzlich zu den Kapazitäten der Hochschule muss nämlich auch die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens hinterfragt werden.
Die Universitäten treffen unter den Bachelorabsolventen eine eigenständige Auswahlentscheidung,
wer zu einem Masterstudiengang aufgenommen wird und wer nicht. An dieser Auswahlentscheidung scheitern viele Bewerber.
Dabei sind die Auswahlverfahren der Universitäten äußerst unterschiedlich und die angewendeten Kriterien teilweise willkürlich.
Es wird keineswegs nur nach der erlangten Durchschnittsnote des Bachelor-Abschlusses entschieden, sondern es werden zahlreiche andere Kriterien in die Auswahlentscheidung integriert.
Die Spannbreite reicht von der Durchschnittsnote des Abiturs über ein „besonderes Engagement“ im bisherigen Studium bis zu einer beruflichen Tätigkeit.
Häufig werden auch Aufnahmetests durchgeführt. Dieses gesamte Verfahren wird von uns kritisch überprüft und es werden Fehler aufgedeckt.
Die Auswahlverfahren der Universitäten sind häufig rechtswidrig und mit einem professionellen Vortrag im gerichtlichen Verfahren wird dies zum Erfolg der Studienplatzklage führen.
Auch nach einem Bachelorstudium ist eine Studienplatzklage somit möglich.
Sollte nach dem ersten Abschluss die Bewerbung zu einem Masterstudium abgelehnt worden sein, so ist eine Studienplatzklage eine Möglichkeit, das Studium doch noch fortzusetzen.
Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind gut und wahrscheinlich sogar besser, als bei einer „klassischen“ Studienplatzklage.